W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundflächenzahl; § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung - Erfahrungen?


Erstellt am: 29.06.18 11:56

11ant29.06.18 16:26
Die Ausnahmen sind hier klar bezeichnet: in WA1 für Pfeifenkopfgrundstücke, da gibt es eine Zulässigkeit der Grundflächenzahl-Überschreitung - ohne Limit - für Zufahrten; in WA2 und WA4 für Terrassen, limitiert auf 0,1 Zuschlag auf die Grundflächenzahl.

Ein Nebengebäude (Garage o. dergl.) ist keine Zufahrt und keine Terrasse, das fragliche Grundstück liegt in WA1, somit ist alles gesagt.

Wie kommst Du auf den Standpunkt, der Bebauungsplan müsse quasi jeden einzelnen Satz der Baunutzungsverordnung entweder ankreuzen oder durchstreichen ?
Denis L. schrieb:
Du scheinst dich sehr gut auszukennen,
Der Auskenner wäre in diesem Themenfeld - ich kann bloß lesen und mir merken, daß Planungsrecht kein Wunschkonzert ist.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Denis L.29.06.18 17:12
Soweit ich das erklärt bekommen habe werden die Regeln der Baunutzungsverordnung zum jeweiligen Baugebietstyp immer Bestandteil des Bebauungsplan. Will man von den Bestimmungen des § 19 abweichen, muss dies durch Festsetzungen geschehen.
Denis L.29.06.18 17:27
Klar sollte man sich da Absichern. Aber mal ehrlich: Wenn der Bebauungsplan explizite den Bau von Doppelgaragen für kleine Grundstücken ggb. der Baunutzungsverordnung erleichtert, wieso sollte er dann an anderer Stelle den BAu von Garagen ggb. der Baunutzungsverordnung deutlich erschweren?
Denis L.29.06.18 17:49
Ach ja: Wenn die Baunutzungsverordnung Regelungen eingeschränkt werden, müsste dies auch im Anhang begründet werden. Da sollte der TE mal schauen.
Garlintor29.06.18 22:00
Vielen Dank für die Antworten!
Denis L. schrieb:
Ach ja: Wenn die Baunutzungsverordnung Regelungen eingeschränkt werden, müsste dies auch im Anhang begründet werden. Da sollte der TE mal schauen.

Habe nichts von einer Einschränkung gefunden....
Dann bei der Stadt mal anrufen.
11ant30.06.18 00:43
Denis L. schrieb:
Will man von den Bestimmungen des § 19 abweichen, muss dies durch Festsetzungen geschehen.
Der Bebauungsplan braucht doch nicht einzeln aufzuzählen, welche mögliche Erleichterung er nicht ausschöpfen will: sie nicht aufzuzählen, schließt sie doch auch aus. Terrassen aufgezählt und Garagen nicht heißt: nur Terrassen gemeint und basta. Da muß er doch die Garagen nicht noch einmal extra besprechen.
Denis L. schrieb:
Wenn der Bebauungsplan explizite den Bau von Doppelgaragen für kleine Grundstücken ggb. der Baunutzungsverordnung erleichtert,
Wo tut er das ? - falls Du damit §7.2 meinst: da geht es um die Garagenhöfe der Häusergruppen - dies zudem in anderen Abschnitten des Bebauungsplangebietes.
Denis L. schrieb:
Wenn die Baunutzungsverordnung Regelungen eingeschränkt werden, müsste dies auch im Anhang begründet werden.
Die Gemeinde braucht ihren städtebaulichen Willen nicht zu rechtfertigen. Würde der vom Maximalrahmen der Baunutzungsverordnung nicht abweichen, würde eine Nichtaufstellung eines Bebauungsplanes völlig genügen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
baunutzungsverordnungterrassengaragenwa1grundflächenzahl