ᐅ Grundstücksk-Bebauungspflicht innerhalb 2 Jahre - Erfahrungen?
Erstellt am: 08.06.18 23:02
K
Kabelmodem8708.06.18 23:02Hallo,
wir sind kurz davor ein Grundstück welches als Bauland ausgewiesen ist und für das ein positiver Bauvorbescheid vorliegt zu kaufen.
Zum Frage:
Das Grundstück wurde von einer Immobilienfirma X von der Stadt erworben, in 5 teile geteilt, erschlossen und jetzt weiter verkauft.
Im Kaufvertragsentwurf steht eine Bebauungspflicht innerhalb von 2 Jahren mit einem Einfamilienhaus.
Keine weiteren Erläuterungen dazu.. keine Klauseln
Wir wollen bauen, sollte aber was dazwischen kommen (Krankheit, Arbeit, usw) , was droht uns dann rechtlich? Eine Rückgabe an die Stadt, an die Immobilienfirma? Und wenn ja zu welchen Preis? Strafzahlung..? Kennt sich damit jemand aus?
Noch eine Frage, wir müssen ein Leitungsrecht gewähren, wörtlich „
ist ein Schutzstreifen von jeweils 1,00 m nach rechts und links von der Mittelach- se der Leitung einzuhalten auf dem für die Dauer des Bestehens der Leitung keine Bauwerke errichtet oder sonstige Einwirkungen (Anpflanzungen von Großgrün), die den Bestand oder den Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen
werden dürfen.“
Ein Zaun + Hecke ist quasi trotzdem möglich in diesem Bereich?
Vielen dank und schönes Wochenende..
wir sind kurz davor ein Grundstück welches als Bauland ausgewiesen ist und für das ein positiver Bauvorbescheid vorliegt zu kaufen.
Zum Frage:
Das Grundstück wurde von einer Immobilienfirma X von der Stadt erworben, in 5 teile geteilt, erschlossen und jetzt weiter verkauft.
Im Kaufvertragsentwurf steht eine Bebauungspflicht innerhalb von 2 Jahren mit einem Einfamilienhaus.
Keine weiteren Erläuterungen dazu.. keine Klauseln
Wir wollen bauen, sollte aber was dazwischen kommen (Krankheit, Arbeit, usw) , was droht uns dann rechtlich? Eine Rückgabe an die Stadt, an die Immobilienfirma? Und wenn ja zu welchen Preis? Strafzahlung..? Kennt sich damit jemand aus?
Noch eine Frage, wir müssen ein Leitungsrecht gewähren, wörtlich „
ist ein Schutzstreifen von jeweils 1,00 m nach rechts und links von der Mittelach- se der Leitung einzuhalten auf dem für die Dauer des Bestehens der Leitung keine Bauwerke errichtet oder sonstige Einwirkungen (Anpflanzungen von Großgrün), die den Bestand oder den Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen
werden dürfen.“
Ein Zaun + Hecke ist quasi trotzdem möglich in diesem Bereich?
Vielen dank und schönes Wochenende..
Das steht eigentlich im notariellen Kaufvertrag mit drin. Nicht selten die Rückabwicklung des Vertrages.
Nicht tief wurzelnde Anpflanzungen sollten kein Problem sein. Ein Zaun mit Fundamenten wird sicher schwieriger. Beantworten kann dir das am Ende aber nur der Berechtigte / die Gemeinde. Wir haben auch solche Stromleitungen für die Straßenbeleuchtung. Dort hat die Gemeinde uns angekündigt, dass eine Einfriedung grundsätzlich kein Problem darstellt, sie will nur vorher Bescheid wissen, wann, wo und was genau wir da hinsetzen wollen und stimmt sich dann mit uns ab, was erlaubt wird.
Nicht tief wurzelnde Anpflanzungen sollten kein Problem sein. Ein Zaun mit Fundamenten wird sicher schwieriger. Beantworten kann dir das am Ende aber nur der Berechtigte / die Gemeinde. Wir haben auch solche Stromleitungen für die Straßenbeleuchtung. Dort hat die Gemeinde uns angekündigt, dass eine Einfriedung grundsätzlich kein Problem darstellt, sie will nur vorher Bescheid wissen, wann, wo und was genau wir da hinsetzen wollen und stimmt sich dann mit uns ab, was erlaubt wird.
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Kabelmodem8708.06.18 23:58Fuchur schrieb:
Das steht eigentlich im notariellen Kaufvertrag mit drin. Nicht selten die Rückabwicklung des Vertrages.
Nicht tief wurzelnde Anpflanzungen sollten kein Problem sein. Ein Zaun mit Fundamenten wird sicher schwieriger. Beantworten kann dir das am Ende aber nur der Berechtigte / die Gemeinde. Wir haben auch solche Stromleitungen für die Straßenbeleuchtung. Dort hat die Gemeinde uns angekündigt, dass eine Einfriedung grundsätzlich kein Problem darstellt, sie will nur vorher Bescheid wissen, wann, wo und was genau wir da hinsetzen wollen und stimmt sich dann mit uns ab, was erlaubt wird.Ok, danke.. im Kaufvertragsentwurf steht leider nichts zwecks der Bebauungspflicht, deswegen meine Frage hier.
Ja die Leitung kreuzt quasi das Grundstück im hinteren Teil, eigentlich wollten wir links und rechts wenigstens einen Stabmattenzaun machen.. zu jeweiligen Nachbarn..
T
toxicmolotof09.06.18 01:22Kabelmodem87 schrieb:
Ja die Leitung kreuzt quasi das Grundstück im hinteren Teil, eigentlich wollten wir links und rechts wenigstens einen Stabmattenzaun machen.. zu jeweiligen Nachbarn..Wenn du genau weißt wo die Leitung liegt, kann man die Fundamente genau mit 1m Abstand zur Leitung setzen und das Element geht darüber. So eine Matte hat 200 oder 250cm Länge.
H
HilfeHilfe09.06.18 06:29Gibt es jetzt schon einen Grund warum ihr nicht sofort bauen wollt ? Beim Grundstück gibts bestimmt eine Bauträger Bindung
K
Kabelmodem8709.06.18 06:44HilfeHilfe schrieb:
Gibt es jetzt schon einen Grund warum ihr nicht sofort bauen wollt ? Beim Grundstück gibts bestimmt eine Bauträger BindungNein gibt kein Grund, wollen 2019 beginnen, gibt keine Bauträgerbindung..
Ich denk nur immer viel nach was wäre wenn, Krankheit, Unfall, Arbeit.. wo man dann doch noch Notbremse zieht und nicht baut, wollt einfach nur wissen was mich dann erwartet.. eventuell ne Frage fürn zuständige Notar..
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