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ᐅ Haus und Garage - Wie am besten auf den Grundstücken platzieren?


Erstellt am: 09.02.18 09:32

Escroda13.02.18 11:03
ypg schrieb:
Allerdings gilt hier tatsächlich der Anwohner als Eigentümer.
Wieso "gilt"? Wir sprechen hier nicht von einem öffentlichen Weg, sondern von einer Fläche des Baugrundstücks, die nach Bebauungsplan mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu Gunsten der Anlieger und Versorgungsträger zu belasten ist. Für die Erschließung der Baugrundstücke ist sie nicht zwingend notwendig. Zur Entsorgung der Gartenabfälle für die Nord-östlichen Grundstücke durchaus hilfreich aber vom Charakter her eher mit einer Garagenzufahrt zu vergleichen. Wenn jetzt Kinder vor meinem Garagentor spielen, wird es sie nicht in ihrer seelischen Entwicklung stören, wenn ich ihr Spiel für die Einfahrt in meine Garage kurz unterbrechen muss.
Bedenklicher bei der vom TE angestrebten Lösung ist doch vielmehr, dass eine als Fußweg ausgebaute Fläche unter der dauerhaften Nutzung durch Autos leidet, die eigenständige Erweiterung um einen Meter recht teuer ist, die Kostenbeteiligung der Nachbarschaft schwer zu regeln ist, insbesondere bei unterschiedlicher Nutzung, eine 2m Fläche belastet ist, aber 3m ausgebaut sind und der TE 2/6 einer Straße besitzt und unterhalten muss, die er gar nicht nutzt. Sind aber alles Fragen des Geldes, welches hier nicht so die Rolle zu spielen scheint.
pp1203 schrieb:
Wenn ich das richtig deute, dann gilt die Baugrenze nur für Wohngebäude, nicht für eine Terrasse.
Das deutest Du nicht richtig.
pp1203 schrieb:
ein Sachbearbeiter der Stadt
Welche Sachen bearbeitet der?
pp120313.02.18 11:15
Escroda schrieb:
Das deutest Du nicht richtig.
Wie gesagt, kenne mich da nicht aus.
Escroda schrieb:
Welche Sachen bearbeitet der?
Lt. Homepage der Stadt Herne ist das ein Ansprechpartner zum Bebauungsplan.

Falls es im Endeffekt doch die klar schlechtere Variante sein sollte, dann werden wir vllt. umdenken müssen und die Einfahrt wie vorgesehen von hinten machen müssen und dann den Hauseingang von der Seite. Hmm...schwierig.
Escroda13.02.18 11:36
Terrasse in Verbindung mit Baugrenze und Geschossflächenzahl teilt die Fachwelt in zwei Lager:
Die einen sehen die Terrasse entweder aus Ignoranz der aktuellen Rechtsprechung gegenüber oder Toleranz der Auffassung des jeweiligen Bauvorlageberechtigten gegenüber als untergeordnete eigenständige Nebenanlage (wie z.B. einen Swimmingpool), die anderen als untergeordnetes, zum Haupthaus gehörendes Bauteil (wie z.B. einen Balkon). Wenn auch der für die Baugenehmigung zuständige Sachbearbeiter zur ersten Fraktion gehört, brauchst Du dir um die Terrasse keine weiteren Gedanken mehr zu machen.
ypg13.02.18 11:42
Escroda schrieb:
Wieso "gilt"? Wir sprechen hier nicht von einem öffentlichen Weg, sondern von einer Fläche des Baugrundstücks, die nach Bebauungsplan mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu Gunsten der Anlieger und Versorgungsträger zu belasten ist. Für die Erschließung der Baugrundstücke ist sie nicht zwingend notwendig. Zur Entsorgung der Gartenabfälle für die Nord-östlichen Grundstücke durchaus hilfreich aber vom Charakter her eher mit einer Garagenzufahrt zu vergleichen. Wenn jetzt Kinder vor meinem Garagentor spielen, wird es sie nicht in ihrer seelischen Entwicklung stören, wenn ich ihr Spiel für die Einfahrt in meine Garage kurz unterbrechen muss.
Bedenklicher bei der vom TE angestrebten Lösung ist doch vielmehr, dass eine als Fußweg ausgebaute Fläche unter der dauerhaften Nutzung durch Autos leidet, die eigenständige Erweiterung um einen Meter recht teuer ist, die Kostenbeteiligung der Nachbarschaft schwer zu regeln ist,...?

Lieber Escroda,
Ich habe Dich in dieser Diskussion bewusst ins Boot geholt, in dem ich Dich hier verlinkt habe, weil ich Deinen Sachverstand achte.

Dennoch sehe ich als selbst Teil eines Wohngebietes, Teil einer Gemeinschaft, dass man nicht immer mit Regeln und Gesetzen, mit Kosten und Nutzen weiterkommt.

Soll der TE mit seinem Teil Grundstück machen, was ich lieb und recht ist

- nicht nur ich weise hier auf moralische Aspekte hin, auch andere hier würden wohl das Allgemeinwohl vor den eigenen Vorteil stellen, weil das Haus das eine ist, das andere ist eine Nachbarschaft, in dem sich jeder wohl fühlen soll. Extrawürste werden nie gern gesehen.
Sicherlich können Kinder mal zur Seite treten ( bei gerade mal übriggebliebenen geplanten 2-3 Metern müssten sie ja wohl), aber wehe, es ist das Auto des anderen und betrifft die eigenen Kinder... sicherlich werden für diesen Nutzweg noch 2-3 Verkehrsschilder benötigt... gegenüber darf dann auch nicht mehr geparkt werden, weil TE nicht rangieren kann usw.
Kosten, die Kosten sind das kleinere Übel, wenn man einfach mal einen Feldweg bzw Fußweg Fußweg sein lässt
kaho67413.02.18 11:50
ypg schrieb:

Schön ist das aber nicht, wenn man jegliche Wege für Kfz ausbauen tut
Ja, das finde ich auch schade. Ich verstehe den TE auch insofern nicht, dass mein Haus dann ja von 3 Seiten mit Straßen umgeben ist. Zwei fände ich schon nervig und er baut sich noch ne Dritte. *kopfschüttel*
pp120313.02.18 11:56
kaho674 schrieb:
Ja, das finde ich auch schade. Ich verstehe den TE auch insofern nicht, dass mein Haus dann ja von 3 Seiten mit Straßen umgeben ist. Zwei fände ich schon nervig und er baut sich noch ne Dritte. *kopfschüttel*

Fest steht noch gar nichts. Ich suche lediglich eine optimale Lösung für uns.
Die Tendenz ging zur Zeit zu dieser Variante. Wenn sich im Endeffekt rausstellt, dass die andere Variante mehr Vorteile bietet, dann werden wir diese auch bevorzugen. Das gilt es u. a. mit diesem Topic auszuarbeiten. Jedes Argument und Post kann da hilfreich sein.
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