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ᐅ §19 Baunutzungsverordnung - Grundflächenzahl - zulässige Grundfläche


Erstellt am: 28.01.18 16:24

Chriscross28.01.18 19:45
Escroda schrieb:
"... eine wichtige Information, nämlich das Datum der Offenlage des B-Planes ..., fehlt ..."

Sorry, da bin ich einfach mal von ausgegangen das das klar ist. Ihr könnt selbstverständlich nicht wissen. Aber du hast richtig vermutet.
Escroda schrieb:
Die Grundflächenzahl ist dann in zwei Schritten zu berechnen:
Grundflächenzahl-1 (Hauptanlagen):
zulässig: 835*0,25=208,75

Bis hier verstanden.
Escroda schrieb:
vorhanden: Haus + Terrasse = 10*10+2,5*5+5*5=137,5
Heißt das, dass die Terrasse zu Hauptanlagen zählt?
Escroda schrieb:

Grundflächenzahl-2 (Hauptanlagen und Nebenanlagen):
zulässig: 208,75+208,75/2=313,125

Hier hast du mich verloren...... Bitte etwas mehr Kontext
ypg28.01.18 22:11
Ich übersetze mal:
Terrasse zählt zur Hauptanlage, ja.
Insgesamt darfst Du 313,125 überbauen - insgesamt, also mit Haupt- und Nebenanlage.
Von diesen 313,125 ziehst Du die Hauptanlage ab und kommst zu der Zahl, die Du mit Auffahrt und dergleichen bebauen kannst.

So zumindest lese ich es von Escroda heraus.
Chriscross29.01.18 06:37
So richtig möchte mir das nicht in den Kopf, dass Haus und Terrasse unabhängig sind und ich somit über 300 qm bebauen darf....

Ich habe noch mal drei kleine Ausschnitte aus Bebauungsplan und Begründung angefügt die ich zuvor teilweise zitiert hatte.

Festsetzungsschlüssel-Tabelle: Baugebiete A–F, Nutzungsarten WA/MI, GRZ/GFZ, Bauweise.


Bebauungsplan-Info: GRZ WA 0,2/0,25/0,3; GRZ MI 0,2/0,3; Versiegelung bis 50%.


Dokument mit Vorschriften zu Stellplätzen, Zufahrten, Wegen und Müll- bzw. Abfallflächen
Escroda29.01.18 08:30
ypg schrieb:
So zumindest lese ich es von Escroda heraus.
Yvonne, Du verstehst mich.
Chriscross schrieb:
So richtig möchte mir das nicht in den Kopf, dass Haus und Terrasse unabhängig sind und ich somit über 300 qm bebauen darf....
Ich versuch's noch mal zu verdeutlichen:
Haus und Terrasse sind gerade nicht unabhängig. Beides sind bauliche Anlagen, die in §19 (4) nicht genannt sind und somit auch nicht privilegiert sind. Die Summe deren Grundflächen im Verhältnis zur Grundstücksfläche darf 0,25 nicht übersteigen. Wenn dein Haus 100m² Grundfläche beansprucht, darf die Terrasse nicht größer als 108,75m² werden, denn (100+108,75)/835=0,25. Nach §19 (4) müssen aber noch weitere Flächen hinzugerechnet werden. Sollte dadurch die Grundflächenzahl überschritten werden, so ist das zulässig, solange die Überschreitung 50% nicht übersteigt. Nach deinem Lageplan habe ich grob 8m*18m=144m² für den Carport mit umgebender Pflasterung und 2m*10m=20m² für die Zuwegung zum Haus angesetzt (aus CAD sicherlich präziser zu ermitteln), macht zusammen 164m² (Ein Korinthenkacker könnte jetzt noch die einzelnen Wegplatten zum Ansatz bringen). Mit der Terrasse als unbekannte Größe ergibt sich folgende Rechnung:
Terrasse = (Grundflächenzahl*150%*Grundstücksfläche) - Haus - Nebenanlagen, höchstens jedoch 108,75m²
= 313,125m² - 100m² - 164m² = 49,125m²
Chriscross29.01.18 08:53
Hallo Escroda,

vielen Dank für die deteilierte Erläuterung. Ich gehe davon aus das du in deinem Berufsumfeld als Vermessungsingenieur genug Erfahrung hast um fundierte Aussagen in diesem Bereich zu treffen.

Wenn also alles so stimmt wie du darlegst, dann bin ich mit meiner derzeitig geplanten Bebauung im "Grünen Bereich".

Super, Danke für eure Mühen.

Beste Grüße
Christopher
ypg29.01.18 14:19
Nur mal so zur Info: Terrasse und Balkon gehört immer zur Wohnfläche, im Wohnungsbau sogar wird sie anteilig zur Wohnfläche dazugerechnet.
terrassehauptanlagebebauengrundstücksflächegrundflächenzahlwohnfläche