ᐅ Höhenunterschied zu Nachbarn ausgleichen.
Erstellt am: 27.10.17 17:39
Da es für den Hausbau Bilder Thread zu störend ist, öffne ich nun mal einen eigenen Thread.
Ich habe etwas Bedenken wegen dem Höhenunterschied zum Nachbarn rechts. Es gibt generell ein leichtes Gefälle. Bei uns sind es ca 1 m von Grundstück rechts zu links.
Bei uns kommt rechts direkt an die Grundstücksgrenze eine Fertiggarage hin, welche fertig verputzt angeliefert wird. Unser Bauunternehmen gab uns den Tipp, Dichtschlämme in Verbindung mit verwenden.
Auf der linken Seite haben wir 3 m Anstand zum Nachbarn, sowie die Nachbarn auch. Sind nun beide schwer am Überlegen wie man vernünftig den Höhenunterschied ausgleichen kann [emoji848]
Eigentlich wollten wir ja zeitgleich schauen, ob wir unser Grundstück auch gerade bekommen.
Hat wer von euch Ideen und Tipps?
Unser Bebauungsplan sagt nur:
"Einfriedungen sind so zu gestalten, dass Wanderbewegungen von
Kleintieren bis Igelgröße nicht behindert werden (Holzzäune,
weitmaschige Drahtzäune). Mauern und Mauersockel sind nicht
zulässig. Im Bereich der Vorgartenzone sind jeweils im Abstand der
Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche bis zu einer Tiefe von 5,0
bzw. 3,0 m Einfriedungen unzulässig."


Ich habe etwas Bedenken wegen dem Höhenunterschied zum Nachbarn rechts. Es gibt generell ein leichtes Gefälle. Bei uns sind es ca 1 m von Grundstück rechts zu links.
Bei uns kommt rechts direkt an die Grundstücksgrenze eine Fertiggarage hin, welche fertig verputzt angeliefert wird. Unser Bauunternehmen gab uns den Tipp, Dichtschlämme in Verbindung mit verwenden.
Auf der linken Seite haben wir 3 m Anstand zum Nachbarn, sowie die Nachbarn auch. Sind nun beide schwer am Überlegen wie man vernünftig den Höhenunterschied ausgleichen kann [emoji848]
Eigentlich wollten wir ja zeitgleich schauen, ob wir unser Grundstück auch gerade bekommen.
Hat wer von euch Ideen und Tipps?
Unser Bebauungsplan sagt nur:
"Einfriedungen sind so zu gestalten, dass Wanderbewegungen von
Kleintieren bis Igelgröße nicht behindert werden (Holzzäune,
weitmaschige Drahtzäune). Mauern und Mauersockel sind nicht
zulässig. Im Bereich der Vorgartenzone sind jeweils im Abstand der
Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche bis zu einer Tiefe von 5,0
bzw. 3,0 m Einfriedungen unzulässig."
Der Nachbar ist der mit den Parkplätzen vor der Nase, und Ihr seid die auf 175.955,
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Eldea schrieb:entsprechend hier im Sinne von planlinks ?
Bei uns kommt rechts direkt an die Grundstücksgrenze eine Fertiggarage hin,
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
11ant schrieb:
Der Nachbar ist der mit den Parkplätzen vor der Nase, und Ihr seid die auf 175.955,
entsprechend hier im Sinne von planlinks ?Sorry ja. Ist blöd wenn ich rechts sage, weil ich aus der Dicht von der Straße meine [emoji85][emoji23]Ja wir sind in der Mitte auf 175.955.
Der Nachbar hat das Ziegelhaus (auf dem Foto rechts) ?
Eure Garage hat keine Verbindung zum Haus, nehme ich an ?
Eine hilfreiche Info wären vielleicht noch die "absoluten" Höhenangaben der Oberkante Fertigfußboden EG von Euch und dem Nachbarn.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Eure Garage hat keine Verbindung zum Haus, nehme ich an ?
Eine hilfreiche Info wären vielleicht noch die "absoluten" Höhenangaben der Oberkante Fertigfußboden EG von Euch und dem Nachbarn.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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11ant schrieb:
Der Nachbar hat das Ziegelhaus (auf dem Foto rechts) ?
Eure Garage hat keine Verbindung zum Haus, nehme ich an ?
Eine hilfreiche Info wären vielleicht noch die "absoluten" Höhenangaben der Oberkante Fertigfußboden EG von Euch und dem Nachbarn.Vom Nachbarn kenne ich die nicht. Habe nur unsere Pläne. Sie sind definitiv höher. Stört mich jetzt auch nicht. Ich kann auch gut mit dem Höhenunterschied leben, überlege eher was wir am Besten tun können und den Höhenunterschied Planlinks sinnvoll und optisch hin zu bekommen.
Gleichzeitig überlegen wir mit den Nachbarn Planrechts, welche Möglichkeiten wir haben um die Grundstücke einigermaßen gerade zu bekommen und trotzdem nicht so Riesen Unterschiede zu haben.
Um das Haus müssen wir auch gerade sein, denn die Lichtschächte sind alle auf einer Höhe.
Eldea schrieb:
Vom Nachbarn kenne ich die nicht. Habe nur unsere Pläne. Sie sind definitiv höher. Stört mich jetzt auch nicht.Hintergedanke meiner Frage war/ist festzustellen, wo es überhaupt "hin zu zielen" gilt, wenn man z.B. den Weg über ein zwischen beiden Häusern gleichmäßiges Gefälle suchen würde. Da ja beide Gebäude schon stehen bzw. begonnen sind, sind die Erdgeschoßböden ja geborene Bezugsebenen und haben die vorherigen Geländeoberkanten gewissermaßen an Gültigkeit / Relevanz überholt.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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