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ᐅ Fassade gemäß DIN18202 in Mangellos


Erstellt am: 26.10.17 15:41

Steve_D26.10.17 15:41
Hallo zusammen,

wir haben einen Neubau und mit bedauern später festgestellt, dass unsere Fassade leicht wellig ist:

Weiße zweigeschossige Hausfront mit dunklen Fenstern und Gartenzaun.

Außenansicht einer Hauswand mit Fenster und Tür, Dachrinne sichtbar


Laut Bauunternehmen, ist das ärgerlich aber innerhalb der Norm und unterhalb von 1mm.

Na dem ich bei meinem Anwalt war, meinte dieser das die DIN18202 eine Toleranz von 7mm!!! auf 2m hat und das auch nur von Erhebung zu Erhebung, dass ist doch ein schlechter Scherz.

Meine Fassade sieht unprofessionell und schlecht aus aber sie ist noch in der Norm???

Was haltet ihr davon und ja, die Abnahme war schon, trotzdem kann man sowas doch nicht an einen Kunden abliefern.
Bieber081526.10.17 17:21
Ein Anwalt ist hier vielleicht nicht der richtige Experte. Ich würde mir einen Sachverständigen suchen, es gibt solche für "Schäden an Fassaden" oder "Fassadentechnik". Vielleicht ist das ja der richtige. Der soll dann bitte eine Stellungnahme abgeben. Darauf basierend kann man entscheiden, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt.

(Unzufrieden wäre ich allemal, sieht ja nicht gerade gekonnt aus.)
ypg26.10.17 17:23
Du hast doch dieses Thema schon vor 3 Wochen in einem anderen Thema abgefragt... was soll denn jetzt eine neue Threaderöffnung?
Bau-Schmidt26.10.17 21:50
Warum nimmst du dir nicht einen Sachverständigen?
11ant27.10.17 01:41
ypg schrieb:
was soll denn jetzt eine neue Threaderöffnung?
Das frage ich mich auch ...
Steve_D schrieb:
Na dem ich bei meinem Anwalt war, meinte dieser das die DIN18202 eine Toleranz von 7mm!!! auf 2m hat und das auch nur von Erhebung zu Erhebung, dass ist doch ein schlechter Scherz.
Ein Scherz ist, wenn dieser Anwalt glaubt, die Norm richtig lesen zu können. Insbesondere "und das auch nur von Erhebung zu Erhebung" zeigt, daß er da mehr als nur in der Tabelle verrutscht ist, sondern schon die Begriffe nicht zu deuten versteht. Kein Scherz hingegen ist, daß die Norm in einem Hinblick m.E. nicht ganz zeitgemäß ist: sie ist gedacht für die Beurteilung schiefer bzw. welliger Flächen, die im fließenden Zusammenhang hergestellt wurden. Das spezielle Phänomen durch großformatige Platten hergestellter Flächen, die - wie man hier "schön" sieht, die Unebenheiten durch deren gleichmäßigen Takt betonen, berücksichtigt sie m.E. noch nicht genügend. Die Umrisse der einzelnen Eisschollen kann man hier ja regelrecht schon vom Mond aus sehen. Ich möchte behaupten, das kann ein Einzelrichter ohne Sachverständigen beurteilen, daß hier ein ästhetisch erträgliches Maß überschritten ist.
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Otus1127.10.17 07:21
Der Anwalt sollte dir das auch mit 640 II mal Baugesetzbuch erklären...

Kein Vorbehalt bei erkennbaren Mängeln bei Abnahme gemacht und nun laut Hilfe rufen passt halt nicht zusammen ....
anwalterhebungsachverständigenfassade