ᐅ Landkauf - Land zu Bauland wandeln
Erstellt am: 03.06.17 12:55
Zu Musketier. Kann es sein, dass das nicht bundesweit einheitlich angewandt wird? Beispiel eins. Wir privat. Grundstück erworben 2016 zu Summe xy. Dazu im Notarvertrag erwähnt kam ein Ausbaubeitrag für den Wasserversorger und ein Preis für die schon gesetzten Schächte, das zusammen ergab das Gesamte. Grunderwerbsteuer wurden nur auf den Basispreis berechnet.
Anderes Beispiel beruflich. Landverkauf ehemaliges Grünland als Gewerbeland zu Preis x. An eine Firma. F Planänderung war angeschoben.
Ein Passus im Vertrag besagte, sollte im F Plan am Ende statt Gewerbeland Bauland für Wohnbebauung stehen, ist Summe y nachzuzahlen. So geschah es. Nach drei Jahren. M.W. kam es zu keiner Nachzahlung von Grunderwerbsteuer. Karsten
Anderes Beispiel beruflich. Landverkauf ehemaliges Grünland als Gewerbeland zu Preis x. An eine Firma. F Planänderung war angeschoben.
Ein Passus im Vertrag besagte, sollte im F Plan am Ende statt Gewerbeland Bauland für Wohnbebauung stehen, ist Summe y nachzuzahlen. So geschah es. Nach drei Jahren. M.W. kam es zu keiner Nachzahlung von Grunderwerbsteuer. Karsten
M
Musketier09.06.17 09:13Bei deinem 1. Teil hab ich auch hier im Forum schon gehört, dass extra ausgewiesene Anschlusskosten nicht unter die Grunderwerbsteuer fallen würden.
Bei uns war das auch extra ausgewiesen, aber wir haben auf den vollen Betrag die Grunderwerbsteuer gezahlt. Ich hatte dazu vor ca. 4 Jahren recherchiert, hatte aber nichts gegenteiliges dazu gefunden. Vielleicht gab es aber mittlerweile auch irgendein Urteil oder eine Verwaltungsanweisung dazu.
Zum 2. Teil würde ich sagen Glück gehabt oder aber es wurde bei der 2. Fälligkeit der Notar nicht informiert. Der gibt die Infos meines Wissens ans Finanzamt weiter.
Inwieweit hier auch eine Informationspflicht der Firma gegenüber dem Finanzamt wegen der Änderung der Bemessungsgrundlage bestanden hätte, dazu bin ich überfragt.
Das ändert aber nichts daran, dass meines Erachtens der volle Betrag steuerpflichtig gewesen wäre.
Bei uns war das auch extra ausgewiesen, aber wir haben auf den vollen Betrag die Grunderwerbsteuer gezahlt. Ich hatte dazu vor ca. 4 Jahren recherchiert, hatte aber nichts gegenteiliges dazu gefunden. Vielleicht gab es aber mittlerweile auch irgendein Urteil oder eine Verwaltungsanweisung dazu.
Zum 2. Teil würde ich sagen Glück gehabt oder aber es wurde bei der 2. Fälligkeit der Notar nicht informiert. Der gibt die Infos meines Wissens ans Finanzamt weiter.
Inwieweit hier auch eine Informationspflicht der Firma gegenüber dem Finanzamt wegen der Änderung der Bemessungsgrundlage bestanden hätte, dazu bin ich überfragt.
Das ändert aber nichts daran, dass meines Erachtens der volle Betrag steuerpflichtig gewesen wäre.
Ähnliche Themen