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ᐅ Bodenplatte 20cm zu hoch gebaut


Erstellt am: 10.04.17 11:31

11ant11.04.17 13:59
stixx schrieb:
Also habe ich es korrekt verstanden, dass mir nur rechtliche Schritte bleiben, oder bis dahin die 10.000€ einzubehalten

Baujuristerei ist nicht mein Ding, daher kann ich Dir nicht sagen, welche Fristen schon gesetzlich bestehen und wann und wie und mit welcher Frist Du den Unternehmer noch in Verzug setzen und nach deren Verstreichen damit "bedrohen" mußt, dann ersatzweise selbst die Vornahme der Mängelbehebung zu disponieren.

Sicher ist nur: "Formlos & fristlos = fruchtlos", d.h. bloß anrufen kannst Du noch hundertmal, und es wird immer nichts getan werden. Und Du stehst dann da mit den Zehntausend Euronen Minderung in der Tasche und der Unsicherheit, wann Du daraus Abhilfe organisieren kannst. Anwälte streiten nicht nur, sie beraten auch.

Aus der Schilderung lese ich: Dein Problem ist noch nicht dringend genug auch das Problem des Bauunternehmers, also läßt er es weiter liegen. Notfalls bis das nachbarliche Verhältnis einen tiefen Kratzer davon hat.
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DG11.04.17 14:05
stixx schrieb:

Der entstandene Mangel ist jetzt natürlich die starke Höhendifferenz auf wenigen Metern.

Es gibt keine starke Höhendifferenz. Das Gefälle entspricht 0,2m/8m = 2,5%. Es braucht schon 1%, damit Regenwasser überhaupt ordentlich abläuft. Ok, in diesem Fall läuft es zunächst in die falsche Richtung und man muss es dann evtl. Richtung Straße umleiten, aber das ist alles weit entfernt von einer "starken Höhendifferenz".

Wenn Du nicht zusammen mit Deinem Nachbarn das Pflaster geplant hättest, dann wäre Dir das in 100 Jahren nicht aufgefallen.

Also ärgerlich ja, aber bitte kein Drama daraus machen. Man kann das schräg pflastern, da kippt kein Auto um.

MfG
Dirk Grafe
stixx11.04.17 14:13
Dirk Grafe schrieb:
Es gibt keine starke Höhendifferenz. Das Gefälle entspricht 0,2m/8m = 2,5%. Es braucht schon 1%, damit Regenwasser überhaupt ordentlich abläuft. Ok, in diesem Fall läuft es zunächst in die falsche Richtung und man muss es dann evtl. Richtung Straße umleiten, aber das ist alles weit entfernt von einer "starken Höhendifferenz".

OK, ich hab es wohl "zu wenig dramatisch" beschrieben.
Zwischen den Häusern sind ~8,5m Platz. Davon sind 5,4m meine Garage, welche die Höhe auf dem Level hält, damit ich in die Garage komme. Sprich auf den ~3m zum Nachbar werden die 20cm Höhendifferenz durch Gefälle oder Stufe ausgeglichen werden müssen - etwa 6,6% oder mit Stufen. Weniger für mich, als für meinen Nachbarn (mein Kumpel) ein Problem, in der optischen Gesamtheit aber fernab von "gut gelöst".
Payday15.04.17 15:28
wichtiger als die paar Steine zum Nachbarn ist die rechtmäßigkeit nach Bebauungsplan und co. könntet ihr denn nach Bebauungsplan 20cm höher bauen als damals gedacht ? wenn ein Vermesser bereits vor Ort war und die falsche Höhe festgestellt hat, kann er mit den Bebauungsplan auch sagen ob das so überhaupt erlaubt ist.
ist der Spaß erlaubt muss das mit den Amt kommuniziert werden und irgendwas papiertechnisches mit paar gebühren wird ablaufen. die kosten dafür kannst du deiner Baufirma wohl abverlangen.
ist die Höhe hingegen laut Bebauungsplan usw nicht erlaubt, wird es erst richtig interessant. dann sind die günstigen Steine zum Nachbarn unter Umständen ganz schnell ganz unwichtig. meldet die Baufirma Konkurs an, bleibst du auf eventuellen höhenänderungen selber sitzen. besser wäre eine Sondergenehmigung oder ähnliches. ob und was da geht können dir die fachkundigeren hier besser erläutern.
stixx18.04.17 01:47
Payday schrieb:
wichtiger als die paar Steine zum Nachbarn ist die rechtmäßigkeit nach Bebauungsplan und co. könntet ihr denn nach Bebauungsplan 20cm höher bauen als damals gedacht ?
Wir haben Grundstück ohne Bebauungsplan und nach § 34 Baugesetzbuch in einem bunt gemischten Altbestand gebaut. Die Nachbarn haben ebenfalls unterschiedliche Bodenplattenhöhen. Laut dem Bauamt hätten wir fast bauen können, was wir wollen, da die Umgebung so vielfältig ist. In erster Linie geht es mir daher um die Beseitigung der reinen Nachteile durch den Baufehler. Im Anschluss kann ich beim Bauamt mal anfragen, was die dazu sagen.
Payday18.04.17 23:37
wäre es nicht klüger, erst mal das Bauamt zu fragen, ob das so wie es jetzt ist, erlaubt wäre?!
am ende einigst du dich auf paar Euros wegen den Steinen und das Amt sagt dann ne, hast aber schon für die Steine und folgekostenverzicht unterschrieben.
das ändern der Höhe dürfte bei einen fertigen Haus in keinen vernünftigen Verhältnis stehen und wird auch ganz sicher keiner machen.


bleibt die ganz große frage, wozu man ~500€ für den einmesser ausgegeben hat beim auswinkeln. das Resultat ist hier ja wirklich ganz schön traurig.
aber hey, lieber 20cm zu hoher Boden als ein 2m !!!!! versetztes Haus wie hier im Neubaugebiet. (oder 20cm zu tief und bei jeden regen steht das Wasser an der Haustür...)
bauamthöhendifferenzsteinegefällegarage