ᐅ Baum auf Bauträgergrundstück
Erstellt am: 02.11.16 21:23
Hallo,
Wir haben über einen Bauträger Grundstück und Haus gekauft. Das Grundstück entsteht aus der Teilung eines großen Grundstückes in mehr als 20 kleinere durch den Bauträger.
Laut bebauungsplan muss der Bauträger auf dem ungeteilten Grundstück 20 Bäume pflanzen (einen pro Stellplatz). Die meisten dieser Bäume pflanzt er außerhalb der 20 entstehenden Grundstücke, aber eben auch einen auf unserem. Leider will er weder über Art und Standort des Baumes verhandeln.
Laut Berliner Baumschutzsatzung dürfen Bäume mit einem bestimmten Durchmesser ohne Genehmigung gefällt werden, sofern sie keine Ausgleichspflanzungen sind.
Dürfen wir den Baum also nach Einzug einfach fällen? Wenn nicht, dürfen wir ihn durch eine andere Art an anderer stelle ersetzen?
Viele Grüße,
Heiko
Wir haben über einen Bauträger Grundstück und Haus gekauft. Das Grundstück entsteht aus der Teilung eines großen Grundstückes in mehr als 20 kleinere durch den Bauträger.
Laut bebauungsplan muss der Bauträger auf dem ungeteilten Grundstück 20 Bäume pflanzen (einen pro Stellplatz). Die meisten dieser Bäume pflanzt er außerhalb der 20 entstehenden Grundstücke, aber eben auch einen auf unserem. Leider will er weder über Art und Standort des Baumes verhandeln.
Laut Berliner Baumschutzsatzung dürfen Bäume mit einem bestimmten Durchmesser ohne Genehmigung gefällt werden, sofern sie keine Ausgleichspflanzungen sind.
Dürfen wir den Baum also nach Einzug einfach fällen? Wenn nicht, dürfen wir ihn durch eine andere Art an anderer stelle ersetzen?
Viele Grüße,
Heiko
B
Bauexperte02.11.16 22:01Guten Abend Heiko,
Grüße, Bauexperte
77.willo schrieb:Nein, er wird Teil der Ausgleichspflanzungen sein.
Dürfen wir den Baum also nach Einzug einfach fällen?
77.willo schrieb:Klar; aber nur durch einen solchen, welcher im Bebauungsplan zum Grundstück als Ausgleichspflanzung vorgesehen ist.
Wenn nicht, dürfen wir ihn durch eine andere Art an anderer stelle ersetzen?
77.willo schrieb:Magst Du das bitte in Tapatalk® ausschalten?
Grüße, Bauexperte
B
Bauexperte02.11.16 22:1177.willo schrieb:
Ich dachte ein Ausgleich wäre für gefällte Bäume die da vorher standen. Da waren aber keine.Muss auch nicht zwangsweise; die Pflanzung ist imho der Ausgleich für die Menge der zukünftig versiegelten Fläche.77.willo schrieb:
Dem Bebauungsplan ist nur eine Empfehlungsliste angehängt.Dann halte Dich daran.Welche Baumarkt will denn Dein BT pflanzen, daß Du Dich so dagegen sträubst?
Grüße, Bauexperte
Danke für die Infos!
Der BT will einen großen Ahorn 2m vom Haus (mit Keller) pflanzen. Das würde uns an der Südseite ordentlich Platz für andere Pflanzen nehmen und auf Dauer zu dicht ans Haus wachsen.
Muss ich mich zwingend and die Empfehlungen halten? Im Bebauungsplan steht nur grosskroniger Laubbaum.
Viele Grüße
Der BT will einen großen Ahorn 2m vom Haus (mit Keller) pflanzen. Das würde uns an der Südseite ordentlich Platz für andere Pflanzen nehmen und auf Dauer zu dicht ans Haus wachsen.
Muss ich mich zwingend and die Empfehlungen halten? Im Bebauungsplan steht nur grosskroniger Laubbaum.
Viele Grüße
B
Bauexperte02.11.16 22:2277.willo schrieb:
Der BT will einen großen Ahorn 2m vom Haus (mit Keller) pflanzen.Sehr schöner, schnell wachsender Laubbaum 🙂77.willo schrieb:
Muss ich mich zwingend and die Empfehlungen halten? Im Bebauungsplan steht nur grosskroniger Laubbaum.Ich würde mich dran halten. Laubbaumarten gibt es doch wirklich genug - Ahorn, Birke, Buche, Erle, Esche fallen mir spontan ein.Nur - weshalb willst Du Geld für das Fällen des Ahorns, wie Geld für einen neuen Laubbaum bezahlen ? Versetze den Ahorn doch zeitnah nach Übergabe 😉
Edit: schau mal hier vorbei: https://www.hausbau-forum.de/threads/welche-laubbaumarten.11630/page-5
Grüße, Bauexperte
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