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ᐅ Grundstück befestigen


Erstellt am: 20.10.16 00:55

bengol20.10.16 00:55
Hallo ,

Ich habe ein Problem mit meinem Garten. Wir haben ein reihenhaus in hessen erstanden und besitzen ein Eckhaus. Das Grundstück ist etwa 30 Meter lang und Ca 4 Meter breit ab der Hausseite. Neben dem grundstück verläuft ein Gehweg entlang und der liegt Ca. 50-60cm unterhalb unseres Grundstücks so dass ein Gefälle von eben knapp 60cm auf etwa 1,5 Meter breite modelliert wurde. Da ich einen hund habe , hätte ich nun gerne einen Zaun. Der darf nur 100cm hoch sein... wenn dieser nun direkt am weg gesetzt wird am unteren Rand quasi, bleibt von unserem Grundstück aus 40 cm Zaun übrig.

Wir haben eine WEG so dass wir uns an deren Teilungserklärung zu halten haben , dort stehen 2 interessante Punkte:

...die Flächen ... dürfen im Rahmen des baurechtlich zulässigen befestigt , insbesondere mit Platten oder Pflastersteinen belegt werden.

Und

...Als zusätzliche Zäune .... oder Einfriedungen , die nicht unterrichtet werden , sind nur ... stabmattenzäune in einer Höhe vpn 100cm zulässig , sofern baurechtlich zulässig.

...........

Ich würde also.gerne direkt an den 60 cm unter unserem grundstück liegendem Gehweg l Steine in Höhe von 40 cm setzen lassen um darauf dann 100cm Zaun zu setzen.

...........

Und.nun meine Frage: ist sowas baurechtlich zulässig ? Die 2 o.g. Paragraphen widersprechen sich, denn für.mich heisst befestigen dass ich mein Grundstück auch mit.Steinen befestigen dürfte ?! Dem.steht entgegen dass ein Zaun der nur stabmatten sein darf nur 100cm hoch sein darf.... ist denn eine Mauer aus l Steinen denn eine Einfriedung? Oder eine.Befestigung? Ich hoffe dass es verständlich geschildert wurde und.mir.jemand hier.einen Rat geben kann. Herzlichen Dank fürs Lesen 😉
toxicmolotof20.10.16 07:23
Ich würde, wenn ich es richtig verstanden habe, 1) mit den Miteigentümern reden und mir mein Vorhaben dort genehmigen lassen und
2) mit dem Bauamt besprechen, ob und was es für mein Vorhaben bedarf.

Und dann würde ich deinen Vorschlag verwerfen und zum einen das Grundstück mit 60cm L-Steinen abfangen, aufschütten und darauf den 100cm Zaun setzen.
HilfeHilfe20.10.16 08:02
Schließe mich Toxi an, L-Steine und dann aufschütten. Wir hatten einen ähnlichen Fall mit 80 cm Gefälle auf 1,5 mtr. Du wirst dich wundern wie viel Gelände ihr noch "ziehen" könntet
Jochen10420.10.16 08:15
Die Frage ist, ob ein Zaun darauf dann noch 1m hoch sein darf oder ob der ursprüngliche Geländeverlauf für die Oberkannte der Einfriedung maßgeblich ist?
bengol20.10.16 08:42
Ja, danke erst mal. Genau, darf der Zaun dann noch 1m sein? Würde mich optisch wundern wenn nicht. Und muss ich denn wirklich alle Fragen ? Das war für.mich unklar und ist heftig , denn es sind 49 Parteien , die teilweise erst 2017 Mitte.beziehen und die Gartenfirma ist nur dieses Jahr mit Gerät dort , so dass auf mich höhere Kosten zukommen könnten.
Also noch mal baurechtlich kein Problem oder grundsätzlich ??? Nur eben die Höhe des zauns , wird da 1m von grundstückshöhe oder.vom WEG aus gerechnet ?!
Doc.Schnaggls20.10.16 14:00
Bei 60 cm Höhenunterschied zwischen Gehweg und Eurem neuen Gartenniveau dürfte eventuell sogar das Thema Absturzsicherung relevant werden.

Daher schließe ich mich an: Erst das Bauamt, dann die Eigentümerversammlung befragen.
zaungrundstückgehweggefällesteineeinfriedungbauamtaufschütten