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ᐅ Mauern über Dach hinaus ziehen!?


Erstellt am: 19.09.16 11:20

K
Knallkörper
19.09.16 19:31
bauherr85 schrieb:
Sonst hätte mein Nachbar sein Haus so nicht bauen dürfen, wie es jetzt dasteht.

In jedem Wohngebiet gibt es Häuser, die gegen den Bebauungsplan verstoßen, und trotzdem nicht zurückgebaut werden. Dann wird halt bisschen Strafe gezahlt.
J
Jochen104
19.09.16 20:16
bauherr85 schrieb:
Also bei einem normalen Pultdach ist es definitiv die kurze Wand. Sonst hätte mein Nachbar sein Haus so nicht bauen dürfen, wie es jetzt dasteht.
Nein, zumindest in dem von dir zitieren Bebauungsplan steht etwas anderes:

Bezugspunkt ist jeweils der natürliche Geländeverlauf an der talseitigen Hauskante bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut, traufseitig gemessen

Es wird also die Seite genommen, bei der der natürliche Geländeverlauf am niedrigsten ist.
B
bauherr85
19.09.16 20:47
@Jochen104
Du verstehst mich falsch. Das Grundstück ist komplett eben. Alles auf Null aufgefüllt, keinerlei Hanglage oder sonstiges. Das Haus steht dort mit einem einseitigen Pultdach. Kürzeste Wandhöhe 6m, längste Wandlhöhe 9m:


2D Grundrissplan mit rechteckigem Raum und geneigtem Dach
B
bauherr85
19.09.16 20:50
Was haltet ihr davon?
@Alex85
@Jochen104

Modell eines modernen, mehrstöckigen Gebäudes mit schwarzen Glasflächen und Solarmodule.
J
Jochen104
19.09.16 20:51
Nein, ich verstehe dich schon richtig. Hat dein Vermesser schon ein Höhenprofil erstellt? Oder wieso bist du dir so sicher? Ist die “falsche“ Seite auch nur 1cm tiefer, hast du Pech.
So würde ich deinen Bebauungsplan jedenfalls lesen.

Aber das sollte im Zweifelsfall dein Architekt mit dem Bauamt klären.
B
bauherr85
19.09.16 21:00
Wie meinst du das mit dem 1cm tiefer? Die kurze Seite darf beim Pultdach 7,5m hoch sein. In diesem Falle ist sie lediglich 6m hoch und die Gesamthöhe darf 10m betragen und hier wurden lediglich 9m erreicht.
geländeverlaufpultdach