ᐅ Mauern über Dach hinaus ziehen!?
Erstellt am: 19.09.16 11:20
K
Knallkörper19.09.16 19:31bauherr85 schrieb:
Sonst hätte mein Nachbar sein Haus so nicht bauen dürfen, wie es jetzt dasteht.In jedem Wohngebiet gibt es Häuser, die gegen den Bebauungsplan verstoßen, und trotzdem nicht zurückgebaut werden. Dann wird halt bisschen Strafe gezahlt.
J
Jochen10419.09.16 20:16bauherr85 schrieb:
Also bei einem normalen Pultdach ist es definitiv die kurze Wand. Sonst hätte mein Nachbar sein Haus so nicht bauen dürfen, wie es jetzt dasteht.Nein, zumindest in dem von dir zitieren Bebauungsplan steht etwas anderes:Bezugspunkt ist jeweils der natürliche Geländeverlauf an der talseitigen Hauskante bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut, traufseitig gemessen
Es wird also die Seite genommen, bei der der natürliche Geländeverlauf am niedrigsten ist.
B
bauherr8519.09.16 20:47B
bauherr8519.09.16 20:50J
Jochen10419.09.16 20:51Nein, ich verstehe dich schon richtig. Hat dein Vermesser schon ein Höhenprofil erstellt? Oder wieso bist du dir so sicher? Ist die “falsche“ Seite auch nur 1cm tiefer, hast du Pech.
So würde ich deinen Bebauungsplan jedenfalls lesen.
Aber das sollte im Zweifelsfall dein Architekt mit dem Bauamt klären.
So würde ich deinen Bebauungsplan jedenfalls lesen.
Aber das sollte im Zweifelsfall dein Architekt mit dem Bauamt klären.
B
bauherr8519.09.16 21:00Wie meinst du das mit dem 1cm tiefer? Die kurze Seite darf beim Pultdach 7,5m hoch sein. In diesem Falle ist sie lediglich 6m hoch und die Gesamthöhe darf 10m betragen und hier wurden lediglich 9m erreicht.
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