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ᐅ Treppe ohne Geländer geliefert und ich muss nun nachzahlen?


Erstellt am: 15.09.16 07:56

Brandt123!15.09.16 07:56
Hallo,

wir haben ein Haus gebaut bzw. sind in den Endzügen. Jetzt wird die Treppe geliefert. Aber jetzt sagt die Firma, dass ich für das Treppenauge (Also rund um die Treppe herum) kein Geländer bestellt habe und das nun nachkaufen muss, da ich es nicht bestellt habe (Fast 2.000 Euro)

Ist das normal das man eine Treppe ohne Geländer kauft? Das zählt für mich als Sicherheitsmaßnahme, dass man von da oben nicht runterfallen kann. Ich dachte das wäre Standard.

Im Vertrag steht wörtlich:

"Im Standardlieferumfang eingeschlossen sind die notwendigen Treppengeländer mit Handlauf (dieser endet am Auftrittspfosten), alle erforderlichen Befestigungsmittel und eine Oberflächenbehandlung (farblos)."

Aber der Mitarbeiter sagte mir das mit Geländer das Geländer auf der Treppe gemeint ist, auf welchem der Handlauf dann aufliegt.

Kennt sich jemand aus?
nightdancer15.09.16 08:10
es gibt sogar Bauleistungsbeschreibung mit "Treppe bauseits" - hättest deinen Vertrag vorher prüfen lassen müssen.
Bieber081515.09.16 08:41
Brandt123! schrieb:
notwendigen Treppengeländer
Der Laie könnte meinen, die Brüstung (meinst Du das?) gehört dazu. Tja, Ferndiagnose via Forum ist schwer.
nightdancer schrieb:
hättest deinen Vertrag vorher prüfen lassen müssen.
Ich wüsste nicht, dass die Brüstung bei uns explizit erwähnt ist. Aber bei uns ist ein bezugsfertiges Haus vertraglich vereinbart, das beinhaltet m.E. auch eine (vermutlich durch Bauordnungen vorgeschriebene) Absturzsicherung am Treppenauge.

Was bei Brandt123! vereinbart ist, wissen wir nicht. Das kurze Zitat oben würde ich eher so deuten, dass auch die Brüstung dabei ist. Das sieht der Bauunternehmer offenbar anders.
Brandt123!15.09.16 08:42
Der Aufbau usw. ist inklusive. Nicht bauseits.
nightdancer15.09.16 08:43
Brandt123! schrieb:
Der Aufbau usw. ist inklusive. Nicht bauseits.


du verstehst nicht, du hast bekommen was vertraglich vereinbart war, was du für Standard hältst, hättest du vorher vereinbaren müssen.... mein Beispiel zeigt nur, dass es auch schlimmer geht.
Bieber081515.09.16 08:47
nightdancer schrieb:
du hast bekommen was vertraglich vereinbart war
Dieses Urteil finde ich voreilig (Zitat: "eingeschlossen sind die notwendigen Treppengeländer"), da glaube ich nicht, dass 10/10 Gerichten sagen: das ist korrekt, dass das Treppenauge oben offen und ungesichert ist.
nightdancer schrieb:
was du für Standard hältst, hättest du vorher vereinbaren müssen
Das ist leider oft genug wahr ... Mit welcher Firma baut ihr denn?
treppengeländertreppenaugebrüstungvertraghandlauf