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ᐅ Treppe ohne Geländer geliefert und ich muss nun nachzahlen?


Erstellt am: 15.09.16 07:56

Bauexperte15.09.16 14:25
Brandt123! schrieb:
Anbei der Plan des Architekten. Da steht sogar Geländer dran. Aber das soll ich jetzt extra kaufen.
Die Bezeichnung Geländer ist imho für das Treppengeländer gemeint. Was Du hinzukaufen sollst, ist eine Absturzsicherung für das Treppenauge.

Schau mal in Deinen Werkvertrag/Auftragsbestätigung - steht darin, wie mit den Entwurfsplänen - zugehörig zum Werkvertrag - umzugehen ist? Also eine Reihenfolge, welche Positionen (BB, Zeichnungen etc.) nacheinander gelten?

Ich versuche herauszufinden, ob Deine Entwurfspläne - ist die schmale Doppellinie rund um das Treppenauge darin eingezeichnet? - verbindlicher Bestandteil des Werkvertrages geworden sind. Andererseits bin ich ziemlich sicher, daß die Sicherung des Treppenauges - die DIN weiß ich jetzt nicht - gem. der geltenden Technischen Bestimmungen zur Pflicht Deines Anbieters, bzw. dessen Erfüllungsgehilfen gehört.

Grüße, Bauexperte
Bieber081515.09.16 14:53
ypg schrieb:
endet am Auftrittspfosten !

Das ist dann eine klare Aussage in der Bauleistungsbeschreibung
Klar laut Bauleistungsbeschreibung ist, dass der Handlauf am Auftrittspfosten endet. Siehe #1. Man kann das auch anders lesen, dass nur die Treppengeländer geschuldet werden, zu denen zwingend ein Handlauf gehört (nicht aber Treppengeländer ohne Handlauf). Das finde ich nun alles andere als klar, das fällt eher in die Kategorie "Wie formuliere ich die Bauleistungsbeschreibung, dass der Kunde nichts merkt, ich aber den geringstmöglichen Leistungsumfang habe." Klar wäre eine Formulierung wie "Brüstung bauseits", die es aber offenbar nicht gibt.

Ich halte es (theoretisch) für aussichtsreich auf vollständiger Absturzsicherung zu bestehen, aber da kommt es jetzt auf die Umstände an.
treppengeländerhandlaufabsturzsicherungtreppenaugewerkvertragbauleistungsbeschreibung