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ᐅ Feinabsteckung vom öffentlich bestellter Vermessungsingenieur nötig?


Erstellt am: 22.03.16 13:51

Bader22.03.16 13:51
Hallo,
muss man in Rheinland-Pfalz immer eine komplette Feinabsteckung durch einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur machen lassen (inkl. Absteckskizze) oder kann das auch das Bauunternehmen machen (dann ohne Skizze)?

Falls es nicht nötig ist, lässt sich der öffentlich bestellter Vermessungsingenieur auch darauf ein nur eine Achse einzumessen (wegen grenzständiger Doppelhaushälfte)?

Danke
Escroda22.03.16 17:23
Es war zwar im letzten Jahrtausend als ich absteckend durch fremde Bundesländer getingelt bin, aber nach flüchtigem Blick in die Landesbauordnung darf immer noch jeder die Absteckung durchführen:

§77:
(2) Vor Baubeginn muss die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgestellt sein. Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass die Absteckung und die Festlegung der Höhenlage durch sachverständige Personen oder Stellen vorgenommen oder vor Baubeginn abgenommen werden.

Auf den Vermesser zu verzichten ist aber aus Haftungsgründen nicht empfehlenswert, den öffentlich bestellter Vermessungsingenieur nur eine Achse einmessen zu lassen Unsinn. Alle aufwendigen Arbeiten wie Anreise, das Aufsuchen und Überprüfen der Grenzen, Aufstellen des Vermessungsgerätes müssen auch für eine Achse erledigt werden. Ein paar Punkte mehr abzustecken wird sich im Honorar kaum niederschlagen.
Bader23.03.16 09:09
Ja, da hast du vermutlich recht.
DG23.03.16 19:23
Der Kollege hat Recht.

Bei uns sind zB bis zu 8 Achsen in der Grundpauschale drin, ob ich also eine oder 8 Achsen abstecke, kostet das gleiche.

Ergänzend dazu: wenn man den Vermesser einspart und sich dann auch noch die Absteckungsskizze spart, führt das im Schadensfall zu einem ganz kurzen Prozess: da hat der Absteckende schon verloren, bevor es überhaupt losgeht und derjenige, der die Bauaufsicht hat (Architekt und/oder Bauherr) steht kaum besser da, weil er die Absteckung überhaupt nicht kontrollieren kann, also nicht mal auf grobe Fehler. Als Bauherr sollte man immer auf einer Absteckungsskizze mit mind. 2 unabhängigen Höhenangaben bestehen.

Vermesser einzusparen ist also möglich, aber meistens nicht besonders sinnvoll. Absteckungsskizze einzusparen, ist grob fahrlässig. Mindestens.

MfG
Dirk Grafe
laemat24.03.16 08:04
zumal der Vermesser im Vergleich zu den Gesamtbaukosten einfach mal hinten runter fällt.
Payday04.04.16 19:49
laemat schrieb:
zumal der Vermesser im Vergleich zu den Gesamtbaukosten einfach mal hinten runter fällt.

das sagt man bei so vielen kleinen posten wie zb:

- einmesser
- Bodengutachten
- Gutachter während der Bauphase
- Fachanwalt vor der vertragsunterschrift
- diverse "kann" Versicherungen
- usw...

und am ende sind dann mal eben 10000 Euro weg, ohne das man Ersteinmal eine "echte" Mehrleistung hat. es sind alles nur risikoabdeckungen, welche im schlimmsten fall sonst teurer geworden wären (oder trotz dieser risikoabdeckung trotzdem passieren und man doch nichts von hat -siehe Beispiel gleich), oder aber am ende einfach nur rausgeworfenes Geld gewesen ist. am ende muss man die eintrittswahrscheinlichkeit mit den kosten im Verhältnis zum Worstcase setzen und dann entscheiden, welche risiken man am ende absichern möchte (was auch immer absichern heisst).

und hier mein Beispiel direkt zum Thema in unseren Neubaugebiet:

die grenzsteine in unseren Neubaugebiet sind an der Straße 2meter eingerückt, weil diese ja sonst später direkt von der Straße überdeckt werden würden. wie üblich ist das Haus mindestens 3meter von der Straße zu errichten. was wurde also gemacht? man hat vom Grenzstein 3meter dazu gerechnet und war damit 5meter weg, obwohl nur 3meter gewünscht und genehmigt wurden. das fiel natürlich auch erst auf, als ein umsetzen von 2metern "wirtschaftlich nicht mehr vertretbar" war im sinne der Nachbesserung. (was übrigens relativ schnell der fall ist)
Grundstück war natürlich ein südgrundstück, wo die Eigentümer einen möglichst großen Garten im Süden und wenig im norden wollten. ein umsetzen war also nicht mehr drin (Firma macht sonst pleite bla blubb), Verzögerungen wegen kompletten abriss usw... am ende gabs dann paar Euro Entschädigung, mit den man im besten falle die Mehrkosten im nordbereich wieder rausgeholt bekam. es bleibt aber ein Grundstück mit Haus, was falsch steht und man sich ein lebenlang drüber ärgert. es wurde natürlich offiziell abgesteckt, kaufen konnte man sich davon aber auch nichts.
eins muss man sich als Bauherr wirklich vor Augen führen: NIEMAND haftet wirklich für irgendwas wenn es teuer wird! das könnt ihr euch ganz getrost abschminken. das deutsche Gesetz steht hier klar auf der unternehmerseite, welche im schlimmsten fall Insolvenz anmeldet und unter neuen Namen wiederkommt. ihr habt jahrelangen Rechtsstreit, müßt abertausende Euros an gutachtern und anderen kosten(zb weiter Mieter weil Haus nicht fertig) tragen, bis ihr dann theoretisch und eventuell!!!!!! recht bekommt. und dann ist natürlich nichts mehr zu holen bei denen. also vergesst es gleich und versucht jeden Mist so schnell wie möglich zu finden und anzuzeigen (auch euer Gutachter zahlt nicht für seine übersehenden Mängel).
absteckungsskizzevermesservermessungsingenieurhöhenlagegutachterneubaugebietgrundstück