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ᐅ laut Bebauungsplan 2 Vollgeschosse aber nur 3,8m TH


Erstellt am: 15.02.16 11:49

Legurit15.02.16 13:25
Je nach Bundesland. Bei uns bedeutet es, dass mindestens 2/3 der Fläche des drunterliegenden Geschosses eine Raumhöhe von 2.2 m haben muss.
Such mal nach der Bauordnung deines Bundeslandes.
ypg15.02.16 23:25
Goldi09111 schrieb:
Jetzt aber noch mal, ich verstehe unter 2 geschossig das ich alá Stadtvilla im OG überall die volle Deckenhöhe habe oder täusche ich mich da?

Der Denkfehler ist schon der, dass 2-geschossig nicht gleich Stadtvilla* bedeutet.
Eine Stadtvilla kann man auch bei eingeschossiger Bauweise bauen, sowie eine 2-geschossige Bauweise kein Garant für die zur Zeit gängige Definition der *Stadtvilla ist. Es zählt grundsätzlich der Bebauungsplan mit den einzelnen Komponenten, die ein Architekt meist geschickt in ein Wunschhaus umsetzen kann.
Das Thema ist komplexer als die laienhafte Einordnung in Bungalow, Satteldachhaus und Stadtvilla
ONeill16.02.16 08:09
Ich kann die Verwirrung des TE aber verstehen. Soweit ich day richtig gelesen habe, ist in NRW ein Vollgeschoss ab 2,30 Höhe erreicht. Somit wären zwei Vollgeschosse grob UG + 2,30. laut Bebauungsplan darf aber maximal eine Traufhöhe von 3,80 erreicht werden.

Wie geht das denn?
Sebastian7916.02.16 08:18
Sicher, dass Du mit der Definition der Vollgeschosse richtig liegst? Bei uns stehen auch zwei Vollgeschosse im Bebauungsplan und Traufhöhe ist 4,50m, d.h. auch hier wären nie Deine 2,30m im 1. OG erreichbar.
ONeill16.02.16 08:21
Also ich habe die Information von hier, kann es aber sicher auch falsch interpretiert haben:

xxx.//recht.nrw.de



Unterlasse bitte das link setzen; vielen Dank!
Bauexperte
Sebastian7916.02.16 08:27
Ja, da steht ja nirgendwo, dass die 2,30m überall sein müssen - es wird ja nur von der "Decke" gesprochen, die ja auch bei Satteldächern da ist .
stadtvillavollgeschossebauweisetraufhöhe