ᐅ Vor oder nach dem 01.04.2016 bauen?
Erstellt am: 14.12.15 17:59
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Bauexperte15.12.15 23:59Inotsara schrieb:
Siehst du, du hast das Problem erkannt. Leider kann man da aktiv nicht eingreifen, außer eben vorbeugen Wie MeinerEiner so richtig konstatiert hat: ein Einzelner kann nicht die ganze Welt retten Grüße, Bauexperte
mac110 schrieb:
Wie würde das mit dem kfw Antrag zum 01.04.2016 aussehen wenn ich im Januar 2016 den Bauantrag an die Gemeinde stellen würde, kann ich dann kfw noch beantragen oder muss der kfw Antrag vor dem Bauantrag erfolgen?Die ganzen Regularien kann man auf der kfw Seite, im Forum oder in den entsprechenden Prospekten/pdf's nachlesen. Am besten mal 10 Minuten Zeit nehmen und sich mit der Sache beschäftigen. Nur soviel, der Bauantrag spielt soweit keine Rolle. Der Termin, um den sich alles dreht, ist der Vorhabenbeginn (z.B. 1. Spatenstich). Wir stellen dieses Jahr noch den Bauantrag und kfw dann ab 1. April, vorausgesetzt, es geht im Frühjahr los.
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DragonyxXL17.12.15 15:24Inotsara schrieb:
KfW 55: Antrag ab dem 01.04.2016
Zusätzlich gibt es 5% Tilgungszuschuss. Bei 100.000€ macht das 5.000€, die man am Ende der Laufzeit nicht zurückzahlen braucht.
KfW 40: [B]Antrag ab dem 01.04.2016[/B]
Zusätzlich gibt es 10% Tilgungszuschuss. Bei 100.000€ macht das 10.000€, die man am Ende der Laufzeit nicht zurückzahlen braucht.
KfW 40 Plus: [B]Antrag ab dem 01.04.2016[/B]
Zusätzlich gibt es 15% Tilgungszuschuss. Bei 100.000€ macht das 15.000€, die man am Ende der Laufzeit nicht zurückzahlen braucht.Wo kommt die Info über die Tilgungszuschüsse eigentlich her?D
DragonyxXL17.12.15 15:28Also eine telefonische Information?
Scholes22 schrieb:
Hört sich sehr kompliziert anWas denn genau? Finde es eigentlich sehr simpel. Ich bin kein Fachwirt o.ä.Ähnliche Themen