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ᐅ KFW 70 Förderung noch 2015


Erstellt am: 03.12.15 13:53

S
Scratchi
03.12.15 13:53
Hallo liebe Community,

ich finde irgendwie keine klare Antwort, was noch 2015 passieren muss, damit mein Haus noch nach der aktuellen Verordnung KfW 70 erhält und ich die 50.000 Förderung bekomme.

Muss nur der Bauantrag bis zum 31.12.2015 bei der Stadt eingegangen sein?
Muss der Bauantrag Endgültig sein oder kann ich ich im Nachhinein noch was ändern?

Das Problem ist einfach, dass wir uns noch nicht endgültig für einen Generalunternehmer entschieden haben. Grundsätzlich steht aber eigentlich alles (Baukörper, Heizungsanlage, Fenster) nur im Grundriss können sich noch Kleinigkeiten etwas ändern. Ein GU würde uns den Bauantrag gegen eine Gebühr erstellen. Diese Gebühr würde verrechnet werden wenn wir uns für ihn entscheiden.

Besten Dank schon mal!
M
michisa86888
03.12.15 16:07
Hallo der Bauantrag muss definitiv noch in diesem Jahr bei der Baubehörde eingehen um nach jetziger Energieeinsparverordnung zu bauen. Alles danach wird nach verschärfter Energieeinsparverordnung gebaut. Kfw70 ist dann weiterhin möglich bis zum 31.03.2016. Danach stellt auch die KFW-Bank ihre Konditionen um.
Ich würde jetzt aber nicht mehr auf Teufel komm raus dieses Jahr den Bauantrag einreichen wenn er nicht jetzt schon weitgehend steht.
B
Bauexperte
03.12.15 20:25
Scratchi schrieb:

ich finde irgendwie keine klare Antwort, was noch 2015 passieren muss, damit mein Haus noch nach der aktuellen Verordnung KfW 70 erhält und ich die 50.000 Förderung bekomme.
Verstehe ich nicht wirklich ... aber sei´s ´drum.

Du mußt den Bauantrag noch dieses Jahr stellen - was beinahe unmöglich ist, es sei denn, Du hast bereits einen Vorabzug Lageplan eines Vermessers und Dein Architekten/Anbieter kann den BA noch in den verbliebenen 3.5 (eher 2) stellen.
Scratchi schrieb:

Muss nur der Bauantrag bis zum 31.12.2015 bei der Stadt eingegangen sein?
Ja, besser wäre vor Weihnachten.
Scratchi schrieb:

Muss der Bauantrag Endgültig sein oder kann ich ich im Nachhinein noch was ändern?
Nachträge sind immer möglich.
Scratchi schrieb:

Das Problem ist einfach, dass wir uns noch nicht endgültig für einen Generalunternehmer entschieden haben. Grundsätzlich steht aber eigentlich alles (Baukörper, Heizungsanlage, Fenster) nur im Grundriss können sich noch Kleinigkeiten etwas ändern. Ein GU würde uns den Bauantrag gegen eine Gebühr erstellen. Diese Gebühr würde verrechnet werden wenn wir uns für ihn entscheiden.
"Innen" interessiert das BA sowas von überhaupt nicht.

Ich schätze aber, daß - egal, auf wen Deine Wahl trifft - ein BA bis Ende Dezember 15 schlicht nicht möglich sein wird. Es hat ja Niemand auf Dich gewartet, gelle? und die verschärfte Energieeinsparverordnung kommt auch sowas von plötzlich

Grüße, Bauexperte
E
EFHNI
04.12.15 09:12
Hallo,

bei uns steht auch noch ein Hausbau in 2016 auf KFW70-Niveau im Raum.

Was ich bisher gelesen hatte ändert sich an dem KFW70 Standard doch durch die Änderungen zum 01.01.2016 nichts und ein 2015er KFW70-Haus wäre auch unverändert in 2016 ein KFW70-Haus.

Somit müsste man dann doch noch regulär bis 31.03.2016 die Förderung (zu wahrscheinlich geänderten Zinssätzen ab 01.01.) beantragen können?

Oder wo ist da der Denkfehler?

Danke ebenfalls
M
MarcWen
04.12.15 09:28
Bauexperte schrieb:

Du mußt den Bauantrag noch dieses Jahr stellen - was beinahe unmöglich ist, es sei denn, Du hast bereits einen Vorabzug Lageplan eines Vermessers und Dein Architekten/Anbieter kann den BA noch in den verbliebenen 3.5 (eher 2) stellen.

Ja, besser wäre vor Weihnachten.

Betonung liegt auf beinahe, wir haben 2015 auch noch nicht ganz abgeschlossen.

Und warum vor Weihnachten? Dachte immer der Eingang zählt.
B
Bauexperte
04.12.15 10:20
Hallo,
EFHNI schrieb:

Was ich bisher gelesen hatte ändert sich an dem KFW70 Standard doch durch die Änderungen zum 01.01.2016 nichts und ein 2015er KFW70-Haus wäre auch unverändert in 2016 ein KFW70-Haus.
Ja.
EFHNI schrieb:

Somit müsste man dann doch noch regulär bis 31.03.2016 die Förderung (zu wahrscheinlich geänderten Zinssätzen ab 01.01.) beantragen können?
Ja und vor Baubeginn; ob sich die Zinssätze der Förderung mit dem Jahreswechsel ändern weiß ich nicht.

Grüße, Bauexperte
bauantragförderungenergieeinsparverordnunggebühr