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ᐅ Ist die Energieeinsparverordnung 2014 ein KfW Standard?


Erstellt am: 22.09.2020 22:08

Tarnari 23.09.2020 03:28
Shiny86 schrieb:

Naja. Es gibt von Banken auch evtl. einen besseren Zinssatz, wenn man KfW 70 baut. Z.B. bei der Commerzbank gab/gibt es so ein Programm.
Moment... ernsthafte Frage....
Energieeinsparverordnung = Gesetzliche mindestbauweise
Energieeinsparverordnung = KFW70

warum sollte man eine Förderung oder besseren Zinssatz erhalten, wenn man nach gesetzlicher Grundlage baut?
So nach dem Motto „danke, dass du dich an die Vorschrift gehalten hast und nicht (gesetzlich) minderwertig baust. Hier hast du deswegen einen Bonus!“
Kann es sein, dass du hier etwas mit Sanierung durcheinander bringst?

haydee 23.09.2020 06:55
Energieeinsparverordnung ist gesetzlicher Mindeststandard
Daher keine Förderung

wie das einzuordnen ist Google mal nach Wiki Energiestandard. Da sollte eine Tabellen zu finden sein

kati1337 23.09.2020 07:06
Früher gab es einen KFW Standard "KFW70". Heute ist dieser das Mindestmaß was man erfüllen muss, nach Energieeinsparverordnung (2016).
Der kleinste aktuelle (und noch förderfähige) KFW Standard ist KFW55.

K1300S 23.09.2020 07:24
Tarnari schrieb:

warum sollte man eine Förderung oder besseren Zinssatz erhalten, wenn man nach gesetzlicher Grundlage baut?
Vermutlich weil der Bank daran gelegen ist, sich den Aufwand mit der Durchleitung eines KfW-Darlehens zu sparen. Also setzt sie einen Anreiz, NICHT über die KfW zu finanzieren. Das ist natürlich kein staatliches Förderprogramm.

guckuck2 23.09.2020 07:39
ypg schrieb:

Die Frage war nach KfW Standard, und das muss und kann man beJAhen

Die Energieeinsparverordnung mit der Verschärfung von 2016, wie der TE schrieb, ist der gesetzliche Mindeststandard.
Dieser Mindeststandard ist von den energetischen Anforderungen identisch zu dem früher existierenden "Kfw 70" Haus.
Stand heute gibt es kein "KfW 70" Haus mehr und auch kein Förderprogramm dazu.

Also ganz klares NEIN

ypg 23.09.2020 08:05
Ach so... ja. Stimmt. Ich stand auf dem Schlauch, weil es bei uns noch gefördert wurde
energieeinsparverordnungmindeststandardförderungförderprogramm