Einfriedung in RLP: kleiner Zaun auf eigenem Grundstück erlaubt?

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kati1337

kati1337

Guten Tag,

ich habe unseren Bebauungsplan gewälzt, dort steht nichts zum Thema Einfriedung. Ich habe jetzt nochmal beim Amt nachgefragt und warte auf Antwort, ob es besondere Regelungen gibt, aber soweit ich das sehe gilt einfach Rheinland-Pfälzisches Recht.
Da habe ich bisher aber auch nicht viel gefunden außer: Wenn der Nachbar aus gutem Grund verlangt muss man einfrieden, ansonsten: man darf, aber auf dem eigenen Grundstück, außer man spricht sich ab - dann auch auf der Grenze.
Ich lege gar keinen Wert auf eine Einfriedung direkt auf der Grenze, würde gerne auf eigene Kosten einfrieden und auch nicht zu hoch - 1,2 reicht zur Not. Mir geht's nur drum, dass wir wissen wo unser Grund aufhört und bis wohin man Zeug pflanzen kann.
Nun finde ich im Baurecht von RLP nur dies:

Gesetzestext zum Grenzabstand von Einfriedungen §42


Sehe ich das richtig, dass das nur gilt falls wir zu nem landwirtschaftlichen Grundstück abgrenzen?
Was müssen wir denn für nen Abstand halten zur Grenze, mit unserem 1,20m Zaun? Dürften wir auch 1,80m Zaun bauen? Dazu steht im Text:

Foto eines Gesetzestextes: §39 Einfriedungspflicht, Abs. 1–2, Nachbarschutz.

Ich glaube nicht, dass hier irgendwas spezielles als "ortsüblich" gilt. Manche haben Stabmattenzäune. Manche Maschendraht.

Last but not least: Was wäre denn eine möglichst günstige Art eine feste Einfriedung zu errichten? Stabmatte (ohne diese fürchterlichen Plastikteile) finde ich ganz okay optisch. Maschendraht ist natürlich bisschen altbacken, könnte ich aber auch damit leben. Ich würde da sowieso davor Pflanzen setzen, weswegen mir's nicht sonderlich wichtig ist. Nur Unsummen kosten sollte es nicht mehr.
 
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C

Costruttrice

Das mit den Grenzabständen ist im Nachbarrecht von RLP geregelt. Der Zaun muss inklusive Pfosten auf deinem Grund sein, wenn du dich mit Nachbarn nicht auf Grenzzaun einigst. Wie die Abstände von Pflanzen sein müssen, steht da auch beschrieben.
 
C

Costruttrice

Dieser 1,2m Abstand gilt nur, wenn daneben landwirtschaftliche Fläche ist, damit der Landwirt mit Hänger oder Schlepper bis zu seiner Grenze kommt.
 
kati1337

kati1337

Das mit den Grenzabständen ist im Nachbarrecht von RLP geregelt. Der Zaun muss inklusive Pfosten auf deinem Grund sein, wenn du dich mit Nachbarn nicht auf Grenzzaun einigst. Wie die Abstände von Pflanzen sein müssen, steht da auch beschrieben.
Kannst du mir sagen wonach ich da suchen muss, oder welcher Paragraph das regelt? Ich hab' das Dokument eigentlich offen, aber scheinbar hab ich Tomaten auf den Augen.
Oder bedeutet das, ich dürfte den Posten direkt neben die Grenze setzen, solange auf meinem Grundstück?

Das nächste Problem ist, wo verläuft überhaupt die Grenze. In niedersachsen hatten wir Pfosten in der Erde an allen Grundstücksecken. Hier ist eine Grenze in den Bordstein geflext, eine hatte nen Grenzpunkt (den aber irgendwer rausgezogen hat), und hinten wo keine Straße ist habe ich noch überhaupt nichts entdeckt was wie eine Grenze aussieht.
 
kati1337

kati1337

Das Schwengelrecht betrifft nur Grundstücke im landwirtschaftlicher Nachbarschaft. Wenn Du einen Staketenzaun zum Schutz Deiner Tomatenstauden setzen oder dem Nachwuchs einen Laufstall im Garten bieten möchtest, erwarte ich weder nachbarlich noch amtlich Gegenwind.
Jo, es geht tatsächlich hauptsächlich um den Riesenlaufstall für den Nachwuchs. :D Und wir erwägen ggf Hühnerhaltung. Meine Schwester hat Hühner und die Eier sind so _anders_ , es ist krass. ^^
 
Zuletzt aktualisiert 08.10.2025
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