Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 BGB festgelegt

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R

rdwlnts

Hallo,
wir haben Probleme mit unserem GU. Eigentlich dachten wir einen soliden GU ausgewählt zu haben, zumal wir auch zufrieden Leute kennen, die mit dem GU gebaut haben und sehr mit diesem zufrieden waren.
Kurz zu unserem Bauvorhaben. Seit Ende November haben wir die Baugenehmigung vorliegen und sind an der Bemusterung dran. Ziel war es, nach dem eigentlichen Bemusterungstermin im Januar, die Bemusterung Ende Februar abzuschließen. Seit Februar ist aber ziemliche Funkstille und auf unsere Emails wird nicht eingegangen, Fragen zum Status oder evtl. Problemen bleiben unbeantwortet. Anrufe werden auch nur einsilbig abgewürgt.
Wenn man bedenkt, dass wir seit Ende November an der Bemusterung dran sind, da das der Zeitpunkt war, an dem die Baugenehmigung vorlag, die die Voraussetzung für den Bemusterungstermin war, finden wir das schon sehr bedenklich und die Dauer der Bemusterung eigentlich nicht akzeptabel. Bei wem dauert die Bemusterung schon 6 Monate....
Zudem wurde während der Bemusterungsprotokoll auch wieder darauf hingewiesen, dass die Festpreisgrenze im Juli abläuft. Nach 19 Monaten. Solange sind wir schon dran und so schleppend läuft es. Wobei 6 Monate alleine für die Baugenehmigung drauf gingen wofür der GU nichts kann.
Wie dem auch sei, unser Eindruck ist der, dass wir hingehalten werden, evtl. um eine Preiserhöhung durch Auslaufenlassens der Festpreisgrenze zu ermöglichen. Wir haben uns auch schon an die Geschäftleitung gewand aber seit dem sind schon wieder Wochen vergangen und nichts ist wirklich passiert. Wir können uns das Verhalten des GUs so gar nicht erklären.

Ich habe heute etwas recherchiert und bin auf § 650k BGB gestoßen, welcher seit 1.1.2018 gilt. Dort ist geregelt, das in Werksverträgen ein verbindlicher Termin oder eine Dauer angegeben sein muss. Das ist bei uns aber nicht der Fall. Auch in den Vorgesprächen haben wir keine Zeitangabe erhalten obwohl wir diese mehrfach angefragt haben.

Wer kann uns sagen, wie man mit dem §650 umgeht, wenn man keine Zeitangabe im Vertrag oder Bauleistungsbeschreibung vorliegen hat. Das BGB scheint anschließend recht weich zu sein und lediglich auf eine möglichst schnellen Abschluss des Bauvorhabens abzuzielen. Können wir darauf aufbauend irgendwie mehr Druck beim GU aufbauen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Y

ypg

Was bemustert ihr denn so fleißig? Ihr baut doch massiv, da hat man doch noch alle Zeit (während der Rohbauphase)
Es ist ja jetzt einfach ken Bauwetter, um anzufangen. Was fragt Ihr denn am Telefon? Ist die Firma groß? Großes Büro oder 1-Frau-Büro?
Im Prinzip verdient ein GU nur nach Bautenstand. Sofern sie nicht anfangen, können sie nichts verdienen. Ein GU fängt mM dann an, wenn die Logistik stimmt, sie also bereit sind, mit Erdbauer und Maurer loszulegen, um dann auch selbst die Kasse zu füllen.
steht denn gar nichts zum Baubeginn im Vertrag?
 
R

rdwlnts

Nein, wir bauen ein individuelles Fertighaus, nicht massiv. Wir haben einmal telefonisch nachgefragt, nach dem wir 3 Wochen auf die Beantwortung einer E-Mail gewartet haben. Wir hatten nämlich noch Punkte zu klären, die dass wir unseren Bemusterungswunsch festlegen könnten. Ohne Antwort geht's aber nicht weiter.
Der GU baut 180 Häuser im Jahr, ist also nicht ganz klein.
Hätte die Bemusterung in Februar geklappt, wäre der Hausstelltermin in September gewesen. Jetzt schiebt es sich in den Winter hinein...
Im Vertrag steht leider hat nichts zu Baubeginn oder Fertigstellung drin. Anfängerfehler unsererseits.
 
Y

ypg

Wir haben einmal telefonisch nachgefragt, nach dem wir 3 Wochen auf die Beantwortung einer E-Mail gewartet haben.
Per Mail erreicht man in der Baubranche nicht viel.
Der GU baut 180 Häuser im Jahr, ist also nicht ganz klein.
Das kann also die Ursache sein: die haben zu viel zu tun.
Ich hab damals einen Baublog angefangen und es denen gesteckt. Den haben sie regelmäßig besucht - und sich etwas im Zugzwang gesetzt gefühlt, zumindest gab es telefonische Erklärungen zum Stand von deren Seite aus.
 
R

rdwlnts

Die E-Mails waren auch dem Umstand geschuldet, daß wir auch Informationen in Bild Form übermittelt haben.
Mitte März kam sogar ein Bemusterungsprotokoll mit Aufpreisliste. Wir haben darein knapp 30 Fehler gefunden. Unter anderem fehlten Fliesen komplett, Sanitärobjekte komplett, Wärmepumpe komplett, Lüftung war entgegen dem Vertrag im Wohnkeller plötzlich nicht mehr vorhanden usw. Seit unserer Korrekturliste ist's komplett stumm. Seit 3 Wochen. Keine Information warum nichts weitergeht. Und im Juli, ohne Festpreisgrenze soll es 0,6% pro Monat teuer werden...
So ein Baublog ist eine gute Idee. Ich überlege...
 
Y

ypg

So ein Baublog ist eine gute Idee. Ich überlege...
Ein Baublog ist auch für sich selbst sinnvoll - ist ja quasi ein Bautagebuch, wo Du alles festhalten kannst.
Richte es ein, dann ein paar Beiträge, Grundstückskauf, Auswahl des GUs etc... und dann das Thema Warten und Kommunikatiosmängel.
Dann per Mail der stolze Hinweis mit Link an den GU! ;) ...
Unser Verkäufer, der sich dann zur Aufgabe gemacht hat, unseren Blog zu verfolgen, der hat sofort zum Telefon gegriffen und mir persönlich erklärt, dass dies und das dauert, nicht jeden Tag jemand auf der Baustelle sein wird (massiv) und blablabla. Die hatten tatsächlich Angst um ihren Ruf!
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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