Betrag Hausangebot neue Mehrwertsteuer

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M

Micha8589

Hallo wertes Forum,
nun ist es schon ein paar Monate her seitdem ich das letzte mal hier aktiv war und es ist viel passiert.
Mittlerweile haben wir auch ein Angebot unseres Generalunternehmens bekommen, jedoch noch keinen Vertrag mit Ihnen geschlossen.

Meine Frage ist nun: da wir ja noch keinen Vertrag unterzeichnet haben und unser Angebot mit 19% MwSt. berechnet wurde... gilt dann, sollten wir zum Beispiel den Vertrag mit dem Unternehmer am 3.7.2020 unterzeichnen, die neuen 16% MwSt oder die im Angebot bezeichnete 19% MwSt.?

Ich danke schon mal für eure Antworten.
 
S

schroedinxer

Es gilt für die Höhe der Steuer der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei einem GU wäre das die Hausübergabe. Wenn diese nach dem 31.12.2020 erfolgt, werdet Ihr die 19% zahlen müssen, da die Verträge in der Regel eine Preisanpassung für den Fall einer Änderung des Steuersatzes vorsehen.
 
Y

Ybias78

Es gilt für die Höhe der Steuer der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei einem GU wäre das die Hausübergabe. Wenn diese nach dem 31.12.2020 erfolgt, werdet Ihr die 19% zahlen müssen, da die Verträge in der Regel eine Preisanpassung für den Fall einer Änderung des Steuersatzes vorsehen.
Sicher? Was ist wenn es Zwischenrechnungen gibt für Teilbauten, also z.B. Bodenplatte, Elektrik etc. Diese auch zwischen 01.07.2020 - 31.12.2020 erbracht wurden. Da muss doch 16% Mehrwertsteuer gelten.
 
N

nordanney

Was ist wenn es Zwischenrechnungen gibt für Teilbauten, also z.B. Bodenplatte, Elektrik etc. Diese auch zwischen 01.07.2020 - 31.12.2020 erbracht wurden. Da muss doch 16% Mehrwertsteuer gelten.
Rechnungen, die in dem Zeitraum gestellt werden, enthalten 16% USt.
Wie immer das auch verwaltungs- und abrechnungstechnisch gelöst wird.
 
S

schroedinxer

Sicher? Was ist wenn es Zwischenrechnungen gibt für Teilbauten, also z.B. Bodenplatte, Elektrik etc. Diese auch zwischen 01.07.2020 - 31.12.2020 erbracht wurden. Da muss doch 16% Mehrwertsteuer gelten.
Ja, bei einem GU sicher. Es kommt darauf an, was genau du gekauft hast. Wenn Du mit einem GU einen Vertrag über die Erstellung eines Hauses abschließt, dann ist der entscheidende Zeitpunkt die Abnahme. Anders wäre es nur, wenn einzelne Teilleistungen vereinbart sind. Dafür ist aber nicht ausreichend, dass bestimmte prozentuale Quoten (Abschlagszahlungen) nach Baufortschritt vereinbart sind. Der Vertrag müsste diese Teilleistung ausdrücklich ausweisen und mit einer eigenen Abnahme und dem Beginn der Gewährleistungsfrist ab Abnahme vorsehen. Das ist faktisch nie der Fall. Bei einer Einzelgewerkvergabe sähe das anders aus.

Wäre in dem Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.20 eine Abschlagszahlung fällig, so könnte diese mit 16 % MWSt. berechnet werden. Das brächte aber keine Ersparnis, wenn die Abnahme in 2021 stattfindet, da in der Abschlussrechnung der Gesamtbetrag mit 19 % berechnet werden muss.

Bspw.:

Vertrag am 1.6.20 Gesamtpreis 100.000 € zzgl. 19.000 € USt. (19 %)
Abschlagszahlung am 15.9.20 i.H.v. 20.000 € zzgl. 3.200 € USt. (16 %)

Abnahme und Rechnungsstellung am 15.1.21 wie folgt:

Gesamtpreis 119.000 € brutto (100.000 € zzgl. 19 % USt.)
Abzüglich Abschlagszahlung vom 15.9.20 i.H.v. 23.200 € brutto
Restlicher Zahlbetrag: 95.800 €

Fazit: Du sparst nur etwas, wenn die Leistung im Zeitraum 1.7.20 bis 31.12.20 erbracht wird. Das ist bei GU-Verträgen oder Fertighaus Werklieferverträgen die Abnahme, erst dann ist das Werk vertragsgemäß hergestellt und wird übergeben und damit "geleistet".

Einzige Ausnahme: Teilleistungen (Anforderungen der Finanzverwaltung an das Vorliegen solcher sehr hoch, Teilzahlungen nach Baufortschritt reichen hierfür NICHT!)
 
S

seutore

Das ist ja schon interessant.

Was müsste denn vertraglich festgehalten sein, damit man die Weitergabe der MwSt-Senkung auch durchsetzen kann?
In unserem Vertrag steht z.B., dass der Kaufpreis inkl. Grundstück, Miteigentumsateil etc. ein Festpreis ist. Eine Klausel bei steuerlichen Änderungen ist nicht eingebaut und die MwSt wird auch nicht explizit ausgewiesen.

In diesem Fall (Abnahme Juli) könnte es ja zwei Szenarien geben:
1. Es wird auf den Festpreis gepocht, da keine MwSt genannt
2. Es werden 16% unterstellt, da ein Angebot meiner Meinung nach die bei der Unterzeichnung gültigen MwSt inkludieren muss

Das bleibt ein spannendes Thema...
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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