M
maxbauer
Hallo,
Wir hätten die Möglichkeit ein Grundstück zu kaufen, was momentan noch mit einem alten Haus bebaut ist.
Das Grundstück soll geteilt werden und mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Den Abriss des bestehenden Hauses soll der alte Eigentümer zahlen. Gibt es eine Möglichkeit sich im Notarvertrag abzusichern, das diese Abrisskosten ddurch den alten Eigentümer zu Zahlen sind, oder das man erst nach Abriss des Hauses den Kaufpreis zahlt? Denn immerhin besteht ja ein berechtigtes Risiko, das der Abriss aus unterschiedlichen Gründen nicht durch den alten Eigentümer durchgeführt wird.
Kann man sich dagegen im Notarvertrag absichern?
Wir hätten die Möglichkeit ein Grundstück zu kaufen, was momentan noch mit einem alten Haus bebaut ist.
Das Grundstück soll geteilt werden und mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Den Abriss des bestehenden Hauses soll der alte Eigentümer zahlen. Gibt es eine Möglichkeit sich im Notarvertrag abzusichern, das diese Abrisskosten ddurch den alten Eigentümer zu Zahlen sind, oder das man erst nach Abriss des Hauses den Kaufpreis zahlt? Denn immerhin besteht ja ein berechtigtes Risiko, das der Abriss aus unterschiedlichen Gründen nicht durch den alten Eigentümer durchgeführt wird.
Kann man sich dagegen im Notarvertrag absichern?