Rechte bei einer Privatstraße mit Wendeschleife

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E

evelinoz

ich stimme Yvonne zu. Diese Privatstraßen gibt es in England sehr häufig in den Wohngegenden der Wohlhabenden aus diversen Gründen. Die Anlieger der Straße(n) bilden eine eingetragene Eigentümergemeinschaft wie bei ETWs. Alle sind für den Zustand der Straße verantwortlich, was man darf und was man nicht darf. Mit Zustand meine ich, dass Bäume gestutzt werden müssen, wenn sie überhängen, die Vorgärten gepflegt werden usw. ZB durfte man in einem mir bekannten Fall kein Wohnmobil/Wohnwagen auf der Straße parken. Aber niemand ist der alleinige Besitzer der Straße, das gibt doch nur Ärger. Ich wollte dort nicht "geduldet" wohnen wollen, wenn nur einem die Straße gehört.
 
P

Privatstraße

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Wie bereits angenommen, scheint es doch ein schwieriges Thema zu sein und ist wahrscheinlich auch nicht ganz so einfach mit ja oder nein zu beantworten.
Ich versuche mal bei Gelegenheit eine vereinfachte Skizze anzufertigen.

Wahrscheinlich kann dann wirklich nur ein Anwalt weiterhelfen, der den kompletten Sachverhalt einsehen kann.

Zum Thema Verkauf des Grundstückes - das ist auf jeden Fall noch ein sehr wichtiger Punkt, den ich vergessen habe zu erwähnen- das Grundstück ist aktuell frei geworden.
Wenn wir es nicht kaufen, dann kauft es jemand anderes - vielleicht auch mit noch ganz anderen Absichten - wie das Beispiel aus Zweibrücken zeigt.

Für mich stellt sich viel mehr die Frage, warum die Stadt nicht als Eigentümer für so eine Straße fungiert. Es sind aus meiner Sicht Streitigkeiten vorprogrammiert.

Im Grundbuch steht tatsächlich kaum etwas. Lediglich "Verkehrsfläche" und in Abteilung II "Grunddienstbarkeit (Wegerecht) aus den 1930er Jahren und dann die Auflistung der einzelnen Grundstücke, für die das Wegerecht gilt.

Es stimmt natürlich, dass man sich bei den Nachbarn keine Freunde macht, allerdings werden wir halt auch ab und an eingeparkt und haben dann keinen freien Weg zu unserer Einfahrt. Die restlichen Einfahrten werden nicht zugeparkt, weil dort nicht die Wendeschleife ist...
Zumindest hat man den Eindruck, dass den Nachbarn unsere Freundschaft auch nicht sonderlich am Herzen liegt....

Kann man das Grundstück auch abkaufen und an die Stadt veräußern mit einem Vorkaufsrecht bei Weiterverkauf? So würde man auf jeden Fall umgehen, dass ein Investor die Privatstraße aufkauft.

Wir würdet Ihr in so einer Situation handeln, wenn es klar ist, dass das Grundstück den Eigentümer wechselt?
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Wem gehört denn die Straße, wenn die jetzt "frei" wird?

Ich hatte mal die Situation, dass eine Zuwegung zu 4 Grundstücken der Stadt gehörte und einer der Anlieger diese kaufen wollte. Die Stadt hat dann alle 4 angeschrieben und denen zum gemeinschaftlichen Kauf angeboten. Das haben 2 der 4 Anwohner abgelehnt und die Stadt auf das mit dem Verkauf entstehende Notwegerecht hingewiesen. Der Verkauf war damit vom Tisch.
 
Y

ypg

und an die Stadt veräußer
Warum sollte die Stadt Interesse haben? Wie schon gesagt: Eigentum verpflichtet, und Verpflichtungen kosten Geld.
Zumindest hat man den Eindruck, dass den Nachbarn unsere Freundschaft auch nicht sonderlich am Herzen liegt....
Mensch, diese Reflexion zieht sich aber wie ein roter Faden durch den Thread. Diese „keiner hat mich lieb, und jeder ärgert mich“-Stimmung sollte man ehrlich auch in gegensätzlicher Perspektive reflektieren. Ggf hilft mal, sich den anderen auf einer kleinen Gartenfeier vorzustellen. Ein Silvester-Event könnte einiges von Vorurteilen bereinigen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Wir würdet Ihr in so einer Situation handeln, wenn es klar ist, dass das Grundstück den Eigentümer wechselt?
Mit den Nachbarn das als Eigentümergemeinschaft kaufen.
Die Stadt hat in der Regel wenig Interesse daran, eine alte Straße zu übernehmen und in ein paar Jahren für teures Geld zu sanieren. Als einzelner Anlieger hast du das auch nicht. Mal abgesehen von den daraus erwachsenden Verpflichtungen, wie Winterdienst. Dein Plan mit einem Carport auf der Straße wird nicht funktionieren.
 
J

jens.knoedel

Lediglich "Verkehrsfläche" und in Abteilung II "Grunddienstbarkeit (Wegerecht) aus den 1930er Jahren und dann die Auflistung der einzelnen Grundstücke, für die das Wegerecht gilt.
Dann sind die Eigentumsverhältnisse ja total egal, falls Euer Grundstück herrschendes Grundstück ist (gilt auch für alle anderen Eigentümer).
Wenn wir es nicht kaufen, dann kauft es jemand anderes - vielleicht auch mit noch ganz anderen Absichten - wie das Beispiel aus Zweibrücken zeigt.
Andere Absichten sind dann nicht umsetzbar. Zweibrücken geht bei Euch nicht.

Es bleibt also nur die Frage der Nutzung des Wendehammers. Und da hilft nur ein Foto/eine Skizze. Wie ist eigentlich die öffentliche Widmung der Straße - also als was ist sie korrekt deklariert?
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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