Grundstück aufschütten

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B

Backsteinfink

Hallo Leute,

ich spiele mit dem Gedanken ein Grundstück zu kaufen. Dieses Grundstück liegt stellenweise 1 m bis 2 m unter der angrenzenden Straßenfläche bzw. den Nachbargrundstücken. Im Bebauungsplan steht dort folgendes geschrieben:


Aufschüttungen und Abgrabungen zur Verringerung der Böschungsneigung auf den Flächen zwischen den Verkehrsflächen und den überbaubaren Grundstücksflächen insbesondere zur Errichtung der Haus- und Garagenzuwendungen sind bis Max. 0,5 m, jedoch höchstens bis zum Niveau der Verkehrsfläche (bezogen auf die Gebäudeachse) erlaubt. Sonstige Aufschüttungen und Abgrabungen sind nicht zulässig. Eine Bebauung der Grundstücke ist erst nach erfolgter Bodenmodellierung gestattet.

Der Kerl vom Bauamt meinte dazu folgendes:


Die Aufschüttung (Straßenniveau) darf nur bis zum Gebäudeeingang erfolgen.

Dies würde bedeuten das Teile des Grundstücks (oben) 1 m bis 2 m unter den Grundstücken der Nachbarn liegen was wiederum dieses Grundstück sehr abwerten würde.


Meine Frage ist nun:

Darf ich das komplette Grundstück auf dem Niveau der Zufahrtsstraße komplett aufschütten oder nur Teile bis zum Gebäudeeingang?


Danke im Voraus.

Gruß, der Backsteinfink
grundstueck-aufschuetten-26506-1.jpg
 
B

Bauexperte

Hallo,

Der Kerl vom Bauamt meinte dazu folgendes:
Die Aufschüttung (Straßenniveau) darf nur bis zum Gebäudeeingang erfolgen...Meine Frage ist nun: Darf ich das komplette Grundstück auf dem Niveau der Zufahrtsstraße komplett aufschütten oder nur Teile bis zum Gebäudeeingang?
An der Aussage des netten Sachbearbeiters aus dem Planungs- oder Liegenschaftsamt wirst Du kaum etwas ändern können - Änderungen des B-Plans können bis zu 3 Jahren und länger dauern. Ggfs. könnte ein Architekt Deines Vertrauens marginale Änderungen herausholen

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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