Zum Notartermin verschiedene Grundrisse erhalten

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uti-pepe

Hallo liebe Forengemeinde,

ich hatte vor 14 Tagen den Notartermin zu dem Kauf meines Reihenhauses.
Dort habe ich verschiedene Grundrisse erhalten:

1. Grundriss ist in der Urkunde eingeheftet, dieser ist beglaubigt. Dort ist alles so verzeichnet wie in dem Vorvertrag festgehalten.

2. Grundriss ist abgeändert, dieser ist ebenfalls in der Urkunde eingeheftet, dieser ist auch beglaubigt. Zudem sollten wir diesen Vorort unterschreiben.

Im 1. Grundriss (Hintergrund weiß) war eine Küchenzeile eingezeichnet. Somit war für uns klar, dass die Anschlüsse an der rechten Wand zu finden sind.
Im 2. Grundriss (Hintergrund grün) wurde die Küchenzeile entfernt. Das fiel uns nicht direkt auf.
Nach Errichtung der Bodenplatte fiel uns auf, dass die Anschlüsse für die Küche nicht dort liegen wo diese ursprünglich liegen sollten. Die Anschlüsse sind nun links.

Wir haben allerdings vor 10 Monaten eine Küchenzeile für die rechte Seite erworben.
Müssen diese also anpassen lassen.
Der Bauträger beruft sich auf die Unterschrift unter dem 2. Grundriss.

Ich weiß, wir hätten besser aufpassen müssen.
Das fiel uns leider erst zu spät auf.
Aber ist dieses Vorgehen so korrekt?
zum-notartermin-verschiedene-grundrisse-erhalten-358453-1.jpg

zum-notartermin-verschiedene-grundrisse-erhalten-358453-2.jpg
 
H

HilfeHilfe

ist es ein Neubau und schon fertiggestellt oder noch im Bau ?

grundsätzlich das was du unterzeichnest bekommst du....

ist natürlich nicht die feine englische Art es nicht erwähnen/ vorwarnen
 
G

guckuck2

Im welchen Stand ist das Bauvorhaben?
Schon Estrich? Ohne Estrich wär es doch leicht, die Anschlüsse umzulegen.
 
andimann

andimann

Moin,
wenn ich dich recht verstehe, hat der Notar zwei _verschiedene_ Grundrisse für ein und dasselbe Objekt beglaubigt? Die bekommen ihre vollkommen absurden Gebühren genau dafür, damit sowas nicht passiert!
Falls da keine klare Rangfolge der Unterlagen festgehalten wurde, hat imho der Notar hier den Bock geschossen...
Es hätte auf den ersten Grundriss ein Vermerk eingefügt werden müssen, dass dieser so nicht mehr gilt.
Bei allen Dokument gilt das Highlanderprinzip: Es kann nur einen geben...
Oder klare Vermerke welches das aktuellere Dokument ist.
Würde nun auch erst mal auf dem ersten, beglaubigten Grundriss bestehen.

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 17.06.2024
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