Keine Auszahlung der Finanzierung - Finanzamt trödelt

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N

nordanney

Das habe ich nicht überlesen, aber es mach im Grunde keinen Unterschied, ob es sich um ein "konventionelles" Grundstück handelt oder ob es ein Erbbaurechtsgrundstück ist. Die einzutragende Grundschuld sichert hier einfach "nur" das Haus und bedient sich am (eigentumsähnlichen) Recht an der Nutzung des Grundstückes. Das Problem dürfte hier wohl in der Tat der Umstand sein, dass der Erbbaurechtsgeber bei der Bestellung der Grundschuld nicht mitgewirkt hat. Ich kann nur spekulieren, wer da den Ablauf nicht vor Augen hatte, vermutlich sogar der Notar, der den Erbbaurechtsvertrag beurkundet hat. Wenn ich das Problem lösen müsste, dann würde ich den Erbbaurechtsgeber bei der Bestellung der Finanzierungsgrundschuld mitwirken lassen, sofern dieser dazu einverstanden ist. Hier muss sich der Banker kümmern, er hätte das von Anfang an sehen können und müssen. Ich hoffe, dass dieser Baufinanzierung nicht erst seit wenigen Wochen macht, sondern vieljährige Erfahrungen vorweisen kann, die ihm bei der Lösung solcher Probleme helfen können. Es kann und darf nicht am Finanzamt liegen und deshalb ändern die ihre Abläufe nicht und ziehen auch keine Anträge vor, gerade weil es KEIN Problem ist, welches nicht durch Parteivereinbarung lösbar wäre.
Stimmt genau, beim Erbbaurecht ist es identisch. Ist denn bereits eine Auflassungsvormerkung eingetragen? Ist das Erbbaurecht bereits vorhanden gewesen oder muss dieses noch gebildet werden?
Lass Dich ganz genau vom Banker (mit Ahnung!) UND dem Notar beraten, dafür ist er da und hat wahrscheinlich auch schon eine Stange Geld bekommen.
Ein Vorgang wie Deiner ist eigentlich ein Brot und Butter Geschäft von Banken und Notaren...
 
K

klblb

Guest
@sophias
Du schreibst, es geht um insges. 5 Reihenhäuser. Ich nehme mal an, dass auch die anderen Grundstück mittels Erbpachtvertrag vergeben worden sind. Wie haben denn die dortigen Pächter die Hausfinanzierung durch die Bank bekommen? War da auch das FA beteiligt?
 
S

sophias

Also eine Auflassungsvormerkung ist bisher nicht eingetragen, die heisst bei Erbpacht wohl anders, ich weiss den Namen allerdings nicht mehr.
Die Erbpacht hat vorher noch nicht existiert, ist neu angelegt worden. Das Grundstück war eine große, brach-liegende Fläche und wurde aufgeteilt.

Die 4 Nachbarn haben dieses Problem "angeblich" nicht, da sie nicht von Anfang an auf die Bank angewiesen sind, sondern die ersten Raten durch Eigenkapital decken. Ich kann allerdings nur das wiedergeben, was uns die Hausbaufirma mitteilte. Persönlich kenne ich die Leute noch nicht.
Die anderen ersten 5 Häuser, die bereits im Sommer fertiggestellt wurden, hatten das Problem auch nicht, denn die Anweisung des Finanzamtes (keine Anträge vorzuziehen) wohl erst seit kurzem gilt.

Ich weiss ehrlich gesagt momentan gar nicht mehr, wo genau ich ansetzen soll. Finanzamt, Bank, Notar, Baufirma? Alle gleichzeitig?
Grüße, Sophia
 
Y

ypg

Ich weiss ehrlich gesagt momentan gar nicht mehr, wo genau ich ansetzen soll. Finanzamt, Bank, Notar, Baufirma? Alle gleichzeitig?
Grüße, Sophia
Der Notar DARF nicht, Finanzamt und Bank können. Ich persönlich würde den SB der Bank bitten, sich mal mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Gruß Yvonne
 
N

nordanney

Also eine Auflassungsvormerkung ist bisher nicht eingetragen, die heisst bei Erbpacht wohl anders, ich weiss den Namen allerdings nicht mehr.
Die Erbpacht hat vorher noch nicht existiert, ist neu angelegt worden. Das Grundstück war eine große, brach-liegende Fläche und wurde aufgeteilt.

Die 4 Nachbarn haben dieses Problem "angeblich" nicht, da sie nicht von Anfang an auf die Bank angewiesen sind, sondern die ersten Raten durch Eigenkapital decken. Ich kann allerdings nur das wiedergeben, was uns die Hausbaufirma mitteilte. Persönlich kenne ich die Leute noch nicht.
Die anderen ersten 5 Häuser, die bereits im Sommer fertiggestellt wurden, hatten das Problem auch nicht, denn die Anweisung des Finanzamtes (keine Anträge vorzuziehen) wohl erst seit kurzem gilt.

Ich weiss ehrlich gesagt momentan gar nicht mehr, wo genau ich ansetzen soll. Finanzamt, Bank, Notar, Baufirma? Alle gleichzeitig?
Grüße, Sophia
Wieso ist denn dann überhaupt ein Kaufpreisteil fällig? Wenn keine Auflassungsvormerkung eingetragen wird (das heißt auch bei Erbbaugrundbüchern so), würde ich auch nicht einen Euro an den Bauträger (ist es denn ein Bauträger oder ein GU/GÜ) zahlen, da ich keinerlei Sicherheit hätte, dass ich jemals Eigentümer des Grundstücks werde. Da kann ich dann auch die Bank verstehen. Ohne AV würde ich als Banker auch NIEMALS auszahlen. Da wird es auch keine Lösung geben - zurecht!!!
Wieso ist überhaupt eine Zahlung fällig, wenn keine AV drin ist? Auch dem Bauch heraus würde ich mal sagen, da hat jemand richtig Sch.... gebaut. Kaufpreisfälligkeit ohne AV ist ein absolutes KO-Kriterium und habe ich so auch noch nicht gehabt.
Was machst Du denn, wenn das Grundstück/Haus noch ein zweites mal verkauft wird und jemand anderes mit einer AV schneller ist? Im Zweifel bist Du in den A... gekniffen.
 
S

sophias

Na noch ist kein Kaufpreis fällig, aber die Baufirma möchte gerne anfangen zu bauen. Und dann wird er fällig, etappenweise.
 
Zuletzt aktualisiert 17.06.2024
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