Hinterlandbebauung (zweite Reihe)

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Zuletzt aktualisiert 19.05.2024
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S

Schnubbihh

Ich korrigiere mich: egal ist der Stadt die Aufteilung dann eher doch nicht. Bei einer realen Teilung muss hinterher die Grundflächenzahl ja auch wieder stimmen.
Um ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen:
- Vorderes Grundstück ist 545QM groß (genauso wie hinteres)
- Davon dürfen ca. 205QM nicht bebaut werden und müssen von der Grundstücksfläche für die Grundflächenzahl abgezogen werden
- Verbleiben 340QM Grundstück oder 68QM für die Grundflächenzahl-1 (0,2)
- 68QM entspricht ziemlich genau dem Bestandsgebäude (ich nehme an, sonst hätte das Grundstück auch gar nicht geteilt werden dürfen)
- Verbleiben noch 34QM für die Grundflächenzahl 2, die Auffahrt auf dem vorderen Grundstück würde aber bereits 70QM betragen und damit die Grundflächenzahl-2 überschreiten, gemäß Bauberatung zählt sämtliche versiegelte Fläche zu 100% zur Grundflächenzahl-2 und dazu zählen auch Schotter/Kies oder ähnliches

Entsprechend meine Sorge, dass eine Baulast für Wegerecht auf dem vorderen Grundstück gar nicht möglich ist (da Überschreitung Grundflächenzahl-2) und somit das hintere Grundstück nicht bebaubar ist. Ansonsten gibt es in der Nachbarschaft schon einige Beispiele für eine hintere Bebauung, allerdings meist mit ideell geteilten Grundstücken.
 
K a t j a

K a t j a

So wie gedacht, sehe ich da auch schwarz.
Offenbar weißt Du ja selbst, wo der Hase lang läuft. Wolltest Du uns testen? ;)

Die ideell geteilten Grundstücke machen vor, wie es gehen könnte. Häuser und Wege beider Hälften müssten vorher geplant und festgelegt werden. Grenzen und Rechte danach so aufgeteilt, dass es wieder für beide reicht. Alles zusammen muss die Vorgaben erfüllen und das Hinterland muss natürlich und überhaupt auch ein Baufenster haben.

Ich habe auch den Eindruck, dass der Vordermann ahnungslos durchs Leben taumelt. Was ist das für ein Typ?
 
S

Schnubbihh

So wie gedacht, sehe ich da auch schwarz.
Offenbar weißt Du ja selbst, wo der Hase lang läuft. Wolltest Du uns testen? ;)

Die ideell geteilten Grundstücke machen vor, wie es gehen könnte. Häuser und Wege beider Hälften müssten vorher geplant und festgelegt werden. Grenzen und Rechte danach so aufgeteilt, dass es wieder für beide reicht. Alles zusammen muss die Vorgaben erfüllen und das Hinterland muss natürlich und überhaupt auch ein Baufenster haben.

Ich habe auch den Eindruck, dass der Vordermann ahnungslos durchs Leben taumelt. Was ist das für ein Typ?
Sagen wir es mal so, ich habe nach Bestätigung gesucht, da die ganze Sache bei mir im Kopf nicht so richtig Sinn gemacht hat ;-)
Ich frage mich einfach warum der Verkäufer das Grundstück vor dem Verkauf bereits reell getrennt hat ohne sich scheinbar mit der Bebauung und der Erreichbarkeit zu beschäftigen.
Heißt für mich: Entweder man einigt sich auf ein ideell geteiltes Grundstück (aber auch da wird Grundflächenzahl kritisch) oder man stellt eine Bauvoranfrage und wartet zunächst das Ergebnis ab. Kleinere Überschreitungen bei Grundflächenzahl-1 und teilweise auch größere bei Grundflächenzahl-2 scheinen wohl möglich zu sein, was man so aus dem Umfeld hört,
 
K a t j a

K a t j a

Nunja, Fragen kostet ja erstmal nichts beim Amt. Notfalls ändert man halt die Grenzen, bis es passt, sofern die Wünsche maximal bescheiden bleiben. Allerdings hat die Sache schon ein gewisses Geschmäckle. Das Haus des Vordermanns ist ja eher eine Hütte und vermutlich nicht zukunftsfähig. Wenn man seine Rechte auf diese Größe festnagelt, weiß ich nicht, wie das ein Richter finden würde, falls er sich im Bedarfsfall beschwert. Eine gewisse Gleichwertigkeit beider Grundstück bei den Bebauungsmöglichkeiten könnte da hilfreich sein.
 
S

Schnubbihh

Nunja, Fragen kostet ja erstmal nichts beim Amt.
Habe gestern 36€ bei Bauamt gelassen für die "Beratung" :-D
Auch eine Bauvoranfrage wirft uns zeitlich deutlich zurück, insb. weil man mir bereits zu verstehen gegeben hat, dass man nicht innerhalb der 3-monats Frist mit einer Rückmeldung rechnen braucht. Momentan dauert es deutlich länger.

Wenn man seine Rechte auf diese Größe festnagelt, weiß ich nicht, wie das ein Richter finden würde, falls er sich im Bedarfsfall beschwert. Eine gewisse Gleichwertigkeit beider Grundstück bei den Bebauungsmöglichkeiten könnte da hilfreich sein.
Das ist doch aber nicht mein Problem, oder? Wenn ich ein Grundstück so kaufe, wie angeboten, muss ich mich ja nicht über die Bebaubarkeit des vorderen Grundstücks Gedanken machen (vom Wegerecht mal abgesehen). Ich tue es eher im Interesse guter Nachbarschaft und um nicht 1 Tag vor dem Notartermin eine böse Überraschung zu erleben.
 
Tolentino

Tolentino

Liegt denn wirklich ein Bebauungsplan mit diesen festen Grundflächenzahlen vor? Denn bei mir ist es ja genau diese Konstellation, wir haben sogar kleinere Grundstücke (498 + 440) und eingangs wurde uns auch was von Grundflächenzahlen etc erzählt. Da bei uns aber eigtl §34 ist, gibt es keine echten Grundflächenzahlen sondern es gilt dass ddas Bild der vorwiegenden Bebauung in der Nachbarschaft eingehalten werden soll.
In Berlin gibt es aber auch ein eindeutiges Bekenntnis zur Nachverdichtung und mit entsprechendem Belag, zählt dann gepflasterte Fläche auch nicht als versiegelt oder nur zu 50% oder sowas.
 
Zuletzt aktualisiert 19.05.2024
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