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cmue_
Hallo,
erst einmal vielen Dank für dieses tolle Forum. Schon viele Informationen aufgesogen.
Wir haben ein Grundstück reserviert, das, sollte nichts schiefgehen, wir diesen Monat kaufen möchten.
Nun haben wir noch ein paar Fragen zu dem Bebauungsplan. Dieser stammt von 1970. Das Grundstück liegt in BaWü.
Wir haben nächste Woche einen Termin bei der Bauamt der Gemeinde und wollen uns vorbereiten. Eigentlich schwebt uns ja ein Flachdach zweigeschossig vor, das wir auch vorschlagen werden, aber ich denke das wird angesicht des Bebauungsplan schwierig.
Sind aber auch an Alternativen auch nicht gänzlich abgeneigt (flaches Satteldach).
Nun wollen wir vorher schon ausloten, ob es in dem Bebauungsplan schon irgendwelche heutigen NoGos gibt?
Laut Plan ist nur 1-geschossig erlaubt (denke das schließt 1,5 geschossig mit ein, da das jetzige Haus auch 1,5stockig ist). Dort gilt dann ein Kniestock von 50cm. Hier würde ich fragen, ob auch ein höherer Kniestock (> 1.50m) erlaubt werden kann.
Gibt es hier denn sonstige Sachen, die auf den ersten Blick nicht mehr zeitgemäß bzw. schwierig umzusetzen wären? Sowas wie Gebäudehöhe sollte ja ok sein.
Würde ansonsten auf höheren Kniestock und niedrigeren Winkel der Dachform bitten.
Das Grundstück ist im Plan die Nr (9).
Vielen lieben Dank im Voraus.
erst einmal vielen Dank für dieses tolle Forum. Schon viele Informationen aufgesogen.
Wir haben ein Grundstück reserviert, das, sollte nichts schiefgehen, wir diesen Monat kaufen möchten.
Nun haben wir noch ein paar Fragen zu dem Bebauungsplan. Dieser stammt von 1970. Das Grundstück liegt in BaWü.
Wir haben nächste Woche einen Termin bei der Bauamt der Gemeinde und wollen uns vorbereiten. Eigentlich schwebt uns ja ein Flachdach zweigeschossig vor, das wir auch vorschlagen werden, aber ich denke das wird angesicht des Bebauungsplan schwierig.
Sind aber auch an Alternativen auch nicht gänzlich abgeneigt (flaches Satteldach).
Nun wollen wir vorher schon ausloten, ob es in dem Bebauungsplan schon irgendwelche heutigen NoGos gibt?
Laut Plan ist nur 1-geschossig erlaubt (denke das schließt 1,5 geschossig mit ein, da das jetzige Haus auch 1,5stockig ist). Dort gilt dann ein Kniestock von 50cm. Hier würde ich fragen, ob auch ein höherer Kniestock (> 1.50m) erlaubt werden kann.
Gibt es hier denn sonstige Sachen, die auf den ersten Blick nicht mehr zeitgemäß bzw. schwierig umzusetzen wären? Sowas wie Gebäudehöhe sollte ja ok sein.
Würde ansonsten auf höheren Kniestock und niedrigeren Winkel der Dachform bitten.
Das Grundstück ist im Plan die Nr (9).
Vielen lieben Dank im Voraus.