Zwei angrenzende Gebäude auf einem Grundstück - Doppelhaus?

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K

KarstenausNRW

Beide stehen auf einem Grund- und Flurstück.
Hintergrund: Eine Wohngebäudeversicherung für ein Doppelhaus ist in meinem Fall günstiger als wenn ich für jedes Haus eine eigene Versicherung abschließe.
Dann fragst du Versicherung


Bei Dir sehe ich eher ein Zweifamilienhaus. Keine zwei Häuser.
 
11ant

11ant

Kann man das als Doppelhaus bezeichnen?
Ich habe Meister Yoda gebeten, Deine Frage mit Konfuzius zu besprechen. Die Antwort lautet: "Du es auch Torben oder Sheila nennen kannst.". Aber da:
Hintergrund: Eine Wohngebäudeversicherung für ein Doppelhaus ist in meinem Fall günstiger als wenn ich für jedes Haus eine eigene Versicherung abschließe.
haben wir doch schon das hüpfende Komma: wenn der Hntergrund eine Elementarversicherung ist, dann lasse die das doch selber beurteilen. Relevant ist im Schadensfall ja nur, daß sie das Risiko gekannt und selbst bewertet hat. Dazu hängst Du dem Versicherungsscheinantrag den Katasterauszug und die Baugenehmigung an - dann haben sie alle Fakten. Du beantragst die Versicherung für EIN Haus und machst den Umfang des versicherten Objektes eindeutig erkennbar. Wenn sie die Police dann ausstellen, ist es das, was beide Vertragspartner darin sehen. Ist das irgendsoein Onlineladen, der garkeine Kundenbezirksbetreuungsheinis (á la Günter Kaiser) mehr hat ?

Auf einem Grundstück befinden sich unter anderem "zwei" massive Häuser. Zuerst wurde Haus 1 gebaut. Nach einigen Jahren wurde dieses um Haus 2 erweitert. Beide Häuser teilen sich ein gemeinsames Dach, DG (ausgebaut in beiden Häusern), haben einen separaten Hauseingang und sind lediglich durch einen Heizraum getrennt. [...] Beide Häuser haben ein EG und ein DG. Zwischen Haus 1 und Haus 2 liegt im EG ein Heizraum dazwischen, wohingegen das DG direkt aneinander angrenzt. [...] Beide stehen auf einem Grund- und Flurstück.
Aus meiner Sicht wäre es eine Maisonette-Einliegerwohnung in einem Anbau, und ich vermute, im Bauantrag wird dies ebenfalls als Anbau bezeichnet sein. Schon hier wird der Brandschutzaspekt eine Rolle gespielt haben. Auch einen Blitzschutz wird das Zweifamilienhaus nur einen einzigen/gemeinsamen haben, nehme ich an. Wasserschadenrisiken prüft ein Bauamt nicht, aber Lärm- und Wärmeschutz schon.

Fazit: auf dem Weg nach der philosophischen Antwort wird der Bauantrag der Wohneinheit 2 Dir ein geschwätziger Freund sein. Im Vertragsverhältnis mit dem Sachschadenversicherer ist aber relevanter, daß Ihr das Objekt streitfrei beurteilt. Und hier wird die Versicherung an keine Sichtweise wirksamer bindbar sein als an ihre eigene. Hättest Du in diesem Sinne die "falsche" Ansicht und wir würden Dich gar noch einstimmig in dieser bestärken, schautest Du im Ernstfall dumm aus der Wäsche. Delegiere also den Schwarzen Peter an Deinen Gegner ;-) (letzterer war der konfuzianische Teil der Antwort).
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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