Es gibt keinen entgangenen Gewinn beim Widerruf, den gibt es bei einer Kündigung. Das Widerrufsrecht ist im Prinzip das selbe wie beim Online-Kauf, es soll den Verbraucher schützen. Was geschuldet ist, ist Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen, §§ 650l, 355, 357d Baugesetzbuch.