KfW 153 für 2. Wohneinheit

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P

Project_IV

Hallo zusammen,

ich habe das Forum bereits durchsucht, aber auf meine Frage keine Antwort gefunden.
Wir stehen aktuell vor folgendem Sachverhalt:

Geplant ist der Bau eines Einfamilienhaus. Da das Grundstück eine leichte Hanglage aufweist, kommt das Thema einer Einliegerwohnung auf.
Die KfW fördert mit Ihrem Förderprogramm 153 einzelne Wohneinheiten, d. h. wir schielen aktuell auf die doppelte Förderung.
In unserem Falle würde die Einliegerwohnung die KfW-Kriterien grundsätzlich erfüllen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).
Der Knackpunkt ist jedoch bei der Küche und dem Bad folgender: Wir möchten alle Vorbereitungen für eine Einliegerwohnung treffen, dies aber nicht kurz- bzw. mittelfristig final umsetzen. Im Klartext: Die entsprechenden Küchenanschlüsse werden gelegt, eine Küche wollen wir nicht direkt einbauen. Gleiches gilt für das Bad/WC.

Die Frage: Ist so etwas mit den KfW-Förderrichtlinien vereinbar?

Vielen Dank für Eure Meinungen.
 
MarcWen

MarcWen

Nein

Es gibt auch nur Förderung bis zur tatsächlichen Investitionshöhe.

Baut ihr überhaupt schon Energieeffizienz Haus 55?
 
P

Project_IV

Ja, KfW 55 ist geplant!

Welche sonstigen Kosten können auf die Einliegerwohnung angerechnet werden? Dieser muss ja auch ein Teil des Kellers, der Heizung, der Hauselektrik, der Baunebenkosten, etc. zugerechnet werden!

Hat hierzu jemand Erfahrungen?

Danke!
 
T

toxicmolotof

Du hast die wunden Punkte schon erfasst, Baukosten kannst du natürlich anteilig umlegen, wenn die Einliegerwohnung aber nur 20% der Gesamtfläche einnimmt, können da auch nur 20% der jeweiligen Positionen angerechnet werden.

Darüber hinaus ist die Küche selbst keine Bedingung, die Anschlüsse und der ganze weitere Spaß, wie du selbst erkannt hast, schon.

Aber dann hast du tote, stehende Leitungen im Haus. Nicht so die beste Idee.

Wenn es keine selbst genutzte (Kind, Eltern...) oder vermietete Einliegerwohnung wird, sondern nur pro Forma... lass es sein. Über dem kleinen Zinsvorteil schwebt dann immer § 264 StGB (Subventionsbetrug).
 
Y

ypg

Ich guck und lese, gerade weil ich Dir auch eine PN zu Eurer Planung geschrieben habe.
Ich würde SplitLevel bauen, das bietet sich doch bei Euch an.
Im 1. EG (ebenerdig zur Auffahrt) dann ein Schlafzimmer (Gast, Büro) mit Dusch-WC, das kann dann später als Kinderzimmer fürs ältere Kind, oder fürs Altenteil genutzt werden kann. Der Keller wird dann auch nicht unnötig groß.
Und mal ehrlich: wer möchte aus seinem Souterrain-Refugium auf die Auffahrt und die Räder der Pkws schauen?


Grüsse
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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