Bei einem Mehrfamilienhaus ist das so, bei einem Einfamilienhaus nicht. Das sind 2 paar Schuhe.Eine Arbeitskollegin hat eine ETW mit Dachzimmer gekauft. Das war jedoch nicht bewilligt und ist nicht genehmigungsfähig und nicht mehr begehbar. Es gab dazu eine Unterlassungsverfügung. Es gab keinen 2. Rettungsweg.
Wäre es mir auch, solange die Räume nicht im Kaufpreis als Wohnfläche oder so berücksichtigt sind. Das hatte ich vergessen dazu zu schreiben, es ist ja am Ende so das viele Dachausbauten eben nicht genehmigt sind. Was aber soweit dann eben auch erst mal egal ist.Wäre mir so was von egal, ob genehmigt oder genehmigungsfähig. Freue Dich einfach übers Zimmer. Würde ein Fernseher nebst Couch im Keller stehen, wäre es genauso gut und kein Mensch würde fragen.
Das stimmt so nicht, ich baue ein Einfamilienhaus und ist Vorgabe!Bei einem Mehrfamilienhaus ist das so, bei einem Einfamilienhaus nicht. Das sind 2 paar Schuhe.