Zum Thema Grunderwerbsteuer hab ich noch Folgendes gefunden:
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent. Die Bemessungsgrundlage ist das Grundstück, doch werden in der Regel auch das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung hinzugerechnet.
Das ist so, weil es in den letzten Jahren vielfach normal war, Grundstück und Haus aus einer Hand zu erwerben. Diese sogenannten Bauträgermodelle haben zwar für die Käufer Vorteile, denn sie haben nur einen Ansprechpartner bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer, allerdings verteuert sich so die Grunderwerbsteuer um etwa 5.000 bis 10.000 Euro - bei teuren Häusern auch deutlich mehr.
Grundstücksverkäufer und Bauträger
Wenn für das Finanzamt nachgewiesen wird, dass der Grundstückskauf separat vom Kaufvertrag erfolgt ist, kann die Grunderwerbsteuer reduziert werden. Das ist nur möglich, wenn der Grundstücksverkäufer und der Bauträger nicht eine gemeinsame Rechtsperson sind oder in keinem rechtlichen Zusammenhang stehen.
Wichtig ist dem Finanzamt, dass der Käufer in seiner Entscheidung unabhängig ist, er also eigenständig zwischen Grundstück und Haus wählen konnte. Es ist auch möglich, dass der Bauträger Verkäufer des Grundstücks und gleichzeitig der Hausbauer ist und trotzdem nur die günstige Grunderwerbsteuer auf das Grundstück anfällt.
Dies ist dann der Fall, wenn der Käufer mindestens drei Angebote für den Hausbau eingeholt und anschließend einen getrennten Bauvertrag mit dem Bauträger geschlossen hat. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass dieser das preiswerteste Angebot unterbreitet hat. Das Finanzamt sollte diese Vorgehensweise akzeptieren. Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Bau(kosten)-Recht helfen in solchen Angelegenheiten.
Autor: Bernhard Metzger, 2009
Gruss Yvonne