Mein Dach hat angeschlagene Ziegel und eine Dachunterspannbahn, die länger ungeschützt drauf lag, als sie nach Herstellerangaben liegen dürfte, die 4 Dachfenster sind alle 4 in unterschiedlicher Höhe angebracht mit bis zu 14 cm Unterschied und zwar so hoch, dass du nur den Himmel sehen kannst und zum Öffnen eine Fußbank brauchst., um nur einiges zu nennen. Aber das Haus hat ein Dach und hat eine Unterspannbahn sowie 4 Dachfenster. Mein Anwalt meint tatsächlich, dass mir die gesamte Ausführung mit Null angerechnet wird, Daran glaube ich im Traum nicht. Am Ende läuft das auf optische Mängel raus, mit einer Minderung von vielleicht 10 %, dann habe ich die A.-.Karte und GU kommt vor Lachen nicht in den Schlaf.Murks ist nicht gleich Murks. Ist ein vermurkstes Wohnhaus trotzdem bewohnbar, steht dem Ausführenden ein größerer Teil des vereinbarten Betrages zu. Dazu kenne ich ein Urteil wo ein Richter so entschieden hat. Hab mich selber gewundert. Leider finde ich es gerade nicht.
Anwalt und Bauch haben unterschiedliche Meinungen. Anwalt: Widerruf, Bauch: Kündigung. Begründung warum ich gegen den Widerruf bin, siehe Beitrag drüber. Auf was hattest du geklagt?Puh... vermutlich kann Dir das hier keiner beantworten. Am Ende nimmt man dafür einen Anwalt, wie du es ja getan hast.
Meine 50.000€ Euro Anwalts-/Gerichtskosten-Erfahrung inklusive Immobilienverlust hat mich gelehrt, dass es am Ende immer auf die Judikative ankommt. Das ist wie Poker.
Recht haben und Recht bekommen, liegen manchmal leider weit auseinander.
Du kannst wahrscheinlich nur Deinen Anwalt hören und nach deinem Bauch gehen.
Ob das klappt oder in die Hose geht, wirst du leider erst hinterher erfahren... :(