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Tapp2014
Hallo Zusammen,
wir planen ein Haus auf dem letzten Grundstück eines kleinen, dörflichen Neubaugebietes zu bauen.
Da wir uns im EG hohe Decken und im OG nicht mit allzu niedrigem Kniestock wünschen, meine Frage, ob es so etwas wie Ausnahmegenehmigungen für die Traufhöhe gibt. Diese ist mit Max. 4m festgesetzt.
Der Gedanke kam auf, da es wohl für alle möglichen Dinge Ausnahmegenehmigungen gegeben hat und es sich um das letzte Grundstück dort handelt. (die anderen sind seit ca. 10 Jahren bebaut.)
Ich freue mich über Tipps und Antworten!
Gruß
Tapp14
wir planen ein Haus auf dem letzten Grundstück eines kleinen, dörflichen Neubaugebietes zu bauen.
Da wir uns im EG hohe Decken und im OG nicht mit allzu niedrigem Kniestock wünschen, meine Frage, ob es so etwas wie Ausnahmegenehmigungen für die Traufhöhe gibt. Diese ist mit Max. 4m festgesetzt.
Der Gedanke kam auf, da es wohl für alle möglichen Dinge Ausnahmegenehmigungen gegeben hat und es sich um das letzte Grundstück dort handelt. (die anderen sind seit ca. 10 Jahren bebaut.)
Ich freue mich über Tipps und Antworten!
Gruß
Tapp14