Allgemeine Fragen Hausbau

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H

Hankovic

Hallo BehaElja,

ich hoffe mein Zitatversuch klappt.... -> falsch es nicht so sein sollte sorry für den Anwenderfehler... ;)

Es kommt wohl etwas drauf an mit wem du baust... du unterstellst ja schon der gesamten Baubranche eine gewisse Niederträchtigkeit ;-)
Hab nur nen bisschen in dem Forum gestöbert, deswegen meine "Niederträchtigkeit" ;-) . Nee,Spaß beiseite. Ich möchte ja nur, dass ich nicht veräppelt werde und da ich mich in dem Thema allgemein "Hausbau" laienhaft auskenne vermeiden, dass ich eiskalt über den Tisch gezogen werde.

Vertraglich möglich ist vieles - das Einbehalten der letzten 5% bis zur vollständigen Mängelbeseitigung ist auch gar nicht so unüblich. Auch eine Ausgleichszahlung bei Überschreiten der Garantie gibt es durchaus. Denkt nur dran, dass das auch Kosten für den Auftragnehmer sind und der sich das irgendwie auch bezahlen lässt.
Was ist denn unter "Ausgleichszahlung bei Überschreiten der Garantie" gemeint?

Zahlung nach Baufortschritt ist üblich - da gibt es sogar schon gewisse "Vordrucke" von zahlreichen Vereinen für. Denk aber dran, dass das Risiko beim Bau in beide Richtungen geht - wenn der Auftragnehmer das Dach komplett vorstreckt und der Bauherr nicht zahlt, muss der quasi erstmal aus seinem Eigenkapital das komplette Dach zahlen... wenn er Pech hat verhalten sich mehrere Bauherren fragwürdig und rasch sitzt er auf einer viertel Millionen - einem Brockvieh mag das noch nichts ausmachen, einem kleinem BU, der 10 Häuser im Jahr baut schon. Resultat? Er meldet Insolvenz an und euer Haus steh im Rohbau - herzlichen Glückwunsch.

Generell: wenn das Angebot zu gut wirkt um wahr zu sein, sucht den Hasen im Pfeffer - auch wenn etwas abgedroschen: gute Planung und gutes Handwerk kostet gutes Geld (oder lieber faires Geld).

Das ist mir klar, aber da kann man ja dem Bauunternehmer ggfs. die Bestätigung von der Bank geben, dass wenn A) keine Mängel bestehen bis zu diesem Bauabschnitt und b) der Bausachverständige keine Einwendungen hat, dass die Auszahlung an den BU automatisch erfolgt (Geld steht somit bereit und wenn Leistung korrekt und schnell erfolgt, hat der BU auch schneller diesen Teilbetrag auf seinem Konto).

Gruß
 
H

Hankovic

Hallo Hausqualle,

mE muss man deswegen einen Bausachverständigen mitbeauftragen und/oder auch mehrmals schon im Vorn-Hinein miteinbeziehen (dafür dann auch vielleicht TEUR 3-5 einplanen um das Risiko
A) zu minimieren, dass man Mehrkosten hat, die nicht eingeplant sind (z.B. durch "Auslegungssache" der Bauleistungsbeschreibung) und so das Budget gesprengt wird -> quasi eigene Bauherrenschuld
B) Sicherstellung, dass die Leistungen fachgerecht ausgeführt werden und
C)sich selber absichert betreffend einer Insolvenz des BU und der eigene Bau ist schon zu 70% bezahlt, aber Leistung erst zu 50% erbracht (Folge: wieder Mehrkosten und damit ggfs. Budgetsprengung)

Ich will keinem etwas Böses und für vernünftige Arbeit auch mein Geld ausgeben, aber vermeiden, dass ich "nach Strich und Faden....." werde.

Gruß Hauke
 
H

Hausqualle

aber vermeiden, dass ich "nach Strich und Faden....." werde.
.. da heißt es nur , die richtige Firma zu finden und den richtigen detaillierten Bauvertrag auszuarbeiten , dazu sollte man sich einen Fachmann an die eigene Seite stellen wenn man von der Materie keine Ahnung hat ..
 
L

Legurit

Bauzeitgarantie... z.B. 50 € pro Tag der Überschreitung (den Betrag hab ich mir ausgedacht).
Du machst den Vertrag mit der Bank und gesondert den Vertrag mit dem BU. Unklar, ob der BU und die Bank gern ein Vertragsverhältnis haben - fürchte das wird an der Bank scheitern.
Sicherlich kannst du aber einen Architekten bevollmächtigen diese Dinge für dich zu übernehmen, der macht dann sicherlich auch gleich die Sachverständigentätigkeiten - kostet aber Geld.

Steck lieber ein wenig mehr Zeit in die Anbieterrecherche, wähle einen der schon ein paar Jahre im Geschäft ist, einen "Ruf" hat, der im Zweifel nicht 10 T€ Nachlass gibt und dir den Kamin noch schenkt und weil Sonntag ist noch den 3 T€ Küchengutschein...

Selbst der beste Bausachverständige ist keine Garantie dafür, dass kein Mist passiert - das sollte dir bewusst sein. Oft sind es auch Sachen, die nicht 100% ausgeführt sind und über die dann ein Rechtsstreit geführt wird und die dann "funktionsfähig" sind mit Einschränkungen und für die du dann einen Nachlass von 600 € zugesprochen bekommst - dafür aber 1 Jahr vor Gericht warst und immer noch in der Mietwohnung wohnst. Bauexperte sagt immer "entspann dich" - wohl gar nicht so verkehrt :D (ich betrachte unseren Bau mit sehr kritischen Augen und stoße öfter mal auf Unverständnis bei den Handwerkern - dafür bekommen sie am Freitag aber auch manchmal belegte Brötchen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
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