B
Bauherrlein
Hallo,
bei unserem Neubau ist die Wärmepumpe nicht lieferbar.
Der Bauträger hat höhere Gewalt angemeldet und so die Fertigstellung auf unbestimmte Zeit verschoben.
Der Einzug würde also daran scheitern, dass nicht, wie ursprünglich vorgesehen, mit der Wärmepumpe geheizt und Warmwasser bereitet werden kann.
Folgende Überlegung:
Heizen kann ich mit dem Kaminofen ( kleiner Bungalow, Effizienzhaus, 1 Etage, keine Kinder, 20 Jahre Holzheizerfahrung) bzw. für kurze Abschnitte und einzelne Zimmer elektrisch.
Warmwasser brauche ich nur zum Duschen. Das kann ich mit dem Wasserkocher erwärmen und in eine Campingdusche füllen.
Insgesamt dürfte das immer noch billiger sein als Miete zu bezahlen.
Mit Heizen und Hygiene komme ich also klar. Spricht irgend eine Formalität gegen einen Einzug?
Danke, für Eure Antworten!
Gruß
Bauherr nebst Gattin
bei unserem Neubau ist die Wärmepumpe nicht lieferbar.
Der Bauträger hat höhere Gewalt angemeldet und so die Fertigstellung auf unbestimmte Zeit verschoben.
Der Einzug würde also daran scheitern, dass nicht, wie ursprünglich vorgesehen, mit der Wärmepumpe geheizt und Warmwasser bereitet werden kann.
Folgende Überlegung:
Heizen kann ich mit dem Kaminofen ( kleiner Bungalow, Effizienzhaus, 1 Etage, keine Kinder, 20 Jahre Holzheizerfahrung) bzw. für kurze Abschnitte und einzelne Zimmer elektrisch.
Warmwasser brauche ich nur zum Duschen. Das kann ich mit dem Wasserkocher erwärmen und in eine Campingdusche füllen.
Insgesamt dürfte das immer noch billiger sein als Miete zu bezahlen.
Mit Heizen und Hygiene komme ich also klar. Spricht irgend eine Formalität gegen einen Einzug?
Danke, für Eure Antworten!
Gruß
Bauherr nebst Gattin