D
dertill
Nachtrag:
Ich hatte vergessen, dass ja eine Umnutzung von Werkstatt zu Wohnung stattfinden soll.
Dann gelten entsprechend die Anforderungen für Wohngebäude, anstelle der Grenzwerte für NWG - vom Prinzip ändert das aber nichts.
Entscheidend ist, ob die Werkstatt vorher beheizt wurde oder nicht.
Ich hatte vergessen, dass ja eine Umnutzung von Werkstatt zu Wohnung stattfinden soll.
Dann gelten entsprechend die Anforderungen für Wohngebäude, anstelle der Grenzwerte für NWG - vom Prinzip ändert das aber nichts.
Entscheidend ist, ob die Werkstatt vorher beheizt wurde oder nicht.