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Ulrichb
Hallo,
Wir planen in Hessen zu bauen. Wir planen zwei Vollgeschosse und ein staffelgeschoss. Der Bebauungsplan ist von 1975, damit sollte die Baunutzungsverordnung von 1968 Gültigkeit besitzen. Dies bedeutet, das auch Dachgeschosse bei der Ermittlung der geschossfläche zu berücksichtigen sind.
Wir planen im staffelgeschoss einen Abstellraum ohne Fenster der demnach kein Aufenthaltsraum ist. Müssen wir bei der grundflächenberechnung dennoch die komplette Grundfläche des staffelgeschosses ansetzen oder gibt es die Möglichkeit, den Abstellraum abzuziehen?
Die Geschossflächenzahl beträgt laut Bebauungsplan nur 0,6. Daher wird es etwas knapp.
Vielen Dank für eure Hilfe
Uli B
Wir planen in Hessen zu bauen. Wir planen zwei Vollgeschosse und ein staffelgeschoss. Der Bebauungsplan ist von 1975, damit sollte die Baunutzungsverordnung von 1968 Gültigkeit besitzen. Dies bedeutet, das auch Dachgeschosse bei der Ermittlung der geschossfläche zu berücksichtigen sind.
Wir planen im staffelgeschoss einen Abstellraum ohne Fenster der demnach kein Aufenthaltsraum ist. Müssen wir bei der grundflächenberechnung dennoch die komplette Grundfläche des staffelgeschosses ansetzen oder gibt es die Möglichkeit, den Abstellraum abzuziehen?
Die Geschossflächenzahl beträgt laut Bebauungsplan nur 0,6. Daher wird es etwas knapp.
Vielen Dank für eure Hilfe
Uli B