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ᐅ Zweifamilienhaus kaufen, Machbar?


Erstellt am: 25.01.20 08:04

Winniefred27.01.20 10:26
Und wie hoch sollen diese Sonderzahlungen bzw Weihnachtsgeld usw sein, bei einer Stelle mit 1500 Netto, dass sie derart signifikant das EG erhöhen würden? Halte ich für extrem unwahrscheinlich. Deswegen noch mal der Appell an den TE, sich da vorher noch mal genau zu informieren, um dann nicht das böse Erwachen erst mit dem Erhalt des Bescheids zu erleben.
Nur mal zum Vergleich, eine Freundin erhielt das maximale EG, aber die ist angestellte Ärztin, war vorher in Vollzeit beschäftigt. Das sind ganz andere Gehaltssphären.
cschiko27.01.20 10:34
Also Sonderzahlungen etc. die anlassebazogen erfolgen, fließen nicht ins EG ein. Wenn die nun aber über das Jahr hinweg mit dem normalen Lohn ausgezahlt werden, dann kann es wohl schon einfließen.

Dennoch bei 1500€ Netto, wird es mehr als schwierig auf ein EG Plus von 900€ zu kommen. Generell würde ich das Ganze als schwierig einschätzen auf Grund der Gegebenheiten! Natürlich wäre das 5-Familienhaus eine Sicherheit, aber ob sich das wirklich hernaziehen lässt muss eine Bank sagen. Was mich etwas wundert ist der gefühlt niedrige Kaufpreis, wenn das Haus wirklich immer in Stand gehalten und modernisiert wurde und sich noch dazu in einer durchaus gefragten Lage befinden soll.
Matthew0327.01.20 10:47
cschiko schrieb:

Also Sonderzahlungen etc. die anlassebazogen erfolgen, fließen nicht ins EG ein. Wenn die nun aber über das Jahr hinweg mit dem normalen Lohn ausgezahlt werden, dann kann es wohl schon einfließen.

Das habe ich auch gelesen, bei den meisten AN geht es in der Praxis aber halt ums Weih Nachts-und/oder Urlaubsgeld, und wie viele erhalten das nun monatlich? Ich kennen niemanden. Macht das der AG überhaupt mit?
Daher das große Fragezeichen beim Thema "Sonderzahlungen"...
cschiko27.01.20 11:03
Wollte ich auch nicht in Frage stellen! In den meisten Fällen wird das eben als echte Sonderzahlung gezahlt und dann entsprechend nicht eingerechnet. Da geht ja nur das ein, was man regelmäßig jeden Monat verdient.
Evolith27.01.20 12:40
bei mir wurde das angeblich angerechnet. Ich lande aber auch schon mit meinem normalen Gehalt beim Maximalbetrag. Daher war es bei mir nicht mehr relevant.
Die Sachbearbeiterin meinte zu mir, dass es darauf ankommt, wie es im Gehaltszettel formuliert wird. Steht da zum Beispiel tariflicher Gehaltsbestandteil, würde es funktionieren. Steht da Weihnachtsgeld, dann nicht. Mein Weihnachtsgeld habe ich aber auch während der Elternzeit bekommen. Genauso Bonuszahlungen, Ob das jetzt der Vorteil der Tarifler ist, kann ich nicht sagen.
Grundaus27.01.20 13:05
unabhängig vom Elterngeld noch was zur Finanzierung. Wenn ihr beide im Grundbuch des 5 Fam. Hauses steht, könnt ihr auch nur zusammen eine Hypothek darauf aufnehmen. D.h. wenn bei euch was schief geht dann ist das 5 Fam. Haus kpl. weg. Als Bruder würde ich so was nicht machen. War das 5 Fam. Haus eine Schenkung und der Vater bekommt die Miete? Das ist für das Finanzamt gut aber für alle 3 (Bruder, Vater und dich) schlecht. Kann man von 5 Fam. Haus was verkaufen entweder einzelne Wohnungen oder den kpl. Anteil an den Bruder? Sonst wird es mit der Finanzierung bei den Einkommen nichts. Oder ihr macht ein Abkommen mit den 87 jährigen z.b ihr kümmert auch um alles zahlt alles und erbt dann später. Die Erbschaftssteuer dürfte billiger sein als eine Harakiri Finanzierung
sonderzahlungenfinanzierungkpl