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Erstellt am: 25.01.20 08:04

11ant25.01.20 13:31
Jannemann schrieb:

Er möchte verkaufen und dann als Mieter wohnen bleiben, er ist 87 Jahre und hat
keine direkten Erben die das Haus übernehmen möchten.
Ich kann das kaum lesen, ohne reflexartig an Leibrente zu denken.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
HilfeHilfe25.01.20 15:25
nordbayer schrieb:

Elterngeld plus liegt vereinfacht gesagt bei einem Drittel vom Netto deiner Frau vor der Geburt. Wie kommst du auf 900 Euro? Will dir nur eine ungute Überraschung ersparen, vermutlich hast du dich ja schon richtig informiert oder nutzt eine Regelung die ich nicht kenne.
Korrekt glaube da hat einer nicht richtig gerechnet. 1500*60% auf 24 Monate geben ca 450€ unrealistisch die Finanzierung
Winniefred26.01.20 09:40
Das EG ist ganz sicher nicht so hoch. Sie hat jetzt 1500 Netto? Wenn ihr 900€ EG auf 2 Jahre wollt, müsste ise ja 1800€ EG bekommen auf 1 Jahr gerechnet, also 900 auf 2 Jahre. Kann nicht stimmen, denn das ist das maximal mögliche EG und dafür hätte sie vorher deutlich (!!) besser verdienen müssen. Beim EG PLus ist ja die Möglichkeit gegeben, in TZ wieder einzusteigen und trotzdem weiter einen Teil EG zu beziehen, habt ihr das vllt geplant und kommt dann auf diese Summen?
ivenh026.01.20 11:11
Da hast du dich ziemlich vertan mit den 900€ über zwei Jahre. Dafür müsste sie davor ca. 2.800€ netto über mindestens die letzten 12 Monate verdient haben.
Wenn sie davor bei 1.500€ netto war ist es so wie ein Vorgänger geschrieben hat, eher 450€ pro Monat
Evolith27.01.20 09:08
Haaaalt stopp! Für die Elterngeldberechnung wird das DURCHSCHNITTLICHE Nettogehalt genommen. Davon dann grob gerechnet 67 %. Hat sie also zum Beispiel noch ein 13. Gehalt mit Bonuszahlungen, dann kann das ganz entspannt hinkommen.
Wenn sie dann nur den halben Bezug wählt (was ich übrigens nie machen würde), dann kommen die 900 € hin.
Ratschlag einer, die das schon 2 mal durch hat: Nehmt 1 Jahr lang den vollen Bezug und teilt euch das intern entsprechend auf die Monate auf. Sollte deine Frau nämlich, aus welchen Gründen auch immer, die Elternzeit früher abbrechen, verfällt das restliche Elterngeld. Du solltest dir auch überlegen, ob du nicht 2 Monate (oder mehr) nehmen möchtest.
Matthew0327.01.20 10:07
Evolith schrieb:

Hat sie also zum Beispiel noch ein 13. Gehalt mit Bonuszahlungen, dann kann das ganz entspannt hinkommen.

Das interessiert mich jetzt persönlich: bei dir wurde das angerechnet??
Meines Wissens und Recherche nach nämlich leider nicht:

"...
Aber Sonderzahlungen bleiben bei der Berechnung außen vor. Das hat das Bundessozialgericht am 29. Juni 2017 (B 10 EG 5/16 R) entschieden. Begründet wurde es damit, dass es nach einem Durchschnitt des in der Regel monatlich zufließenden Lohns im Bemessungszeitraum berechnet wird. Üblicherweise sind damit die laufenden Löhne in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes Grundlage der Berechnung.

Nicht zu diesem laufenden Arbeitseinkommen gehören Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, welche im Bemessungszeitraum jeweils nur einmal gewährt werden. Das BSG knüpft systematisch an das Steuerrecht an: Einmalzahlungen werden lohnsteuerrechtlich als sonstige Bezüge behandelt. Die Zahlung erfolgte hier anlassbezogen, einmal vor der Urlaubszeit und einmal vor Weihnachten.

Daher erhöhen Sonderzahlungen das Elterngeld nicht. Bei hohen Sonderzahlungen macht sich das deutlich bemerkbar. Das heißt, wenn Neumann im Bemessungszeitraum sonstige Bezüge erhielt, erhöhen diese das Elterngeld nicht.
"
elterngeldsonderzahlungenbemessungszeitraum