ᐅ Grundstück aus Teilungsversteigerung
Erstellt am: 16.08.17 00:40
Du gehst als Hering in ein Haifischbecken.
Versteigerung: Also Zwangsversteigerung.
1) Ist das Grundstück echt so topp? dann wird es jetzt schon Profis geben, die die Bank, die die Versteigerung betreibt kontaktieren und dort versuchen werden, vor der Versteigerung zum Zuschlag zu kommen. dann wird der Termin abgesagt. ist üblich. Also: wenn es ernst ist, geh diesen Weg auch.
2) Passiert das nicht, oder will die Bank auf Grund grosser Nachfrageerwartung unbedingt versteigern, geht das so:
Du hast um überhaupt zugelassen zu werden, schon mal 10% des Verkehrswertes bei der Gerichtskasse einzuzahlen. Gewinnst du nicht, überweisen sie es Dir zurück.
3) Ist das geschehen und Du ersteigerst Das Land tatsächlich, hast du prompt zu zahlen. Indem Du das Geld bar auf den Tisch packst oder indem du einen bankbestätigten Scheck ausschreibst.
Du kannst da nicht mit ner Finanzierungszusage kommen. das Geld muss da sein.
4) Jetzt kannste dir denken, wer da ggf. noch sitzt: Rolexträger mit Goldkettchen und Corvette. Baulöwen mit grossen Pranken und buschigen Augenbrauen. Aalglatte Anwälte. Etc. Karsten
Versteigerung: Also Zwangsversteigerung.
1) Ist das Grundstück echt so topp? dann wird es jetzt schon Profis geben, die die Bank, die die Versteigerung betreibt kontaktieren und dort versuchen werden, vor der Versteigerung zum Zuschlag zu kommen. dann wird der Termin abgesagt. ist üblich. Also: wenn es ernst ist, geh diesen Weg auch.
2) Passiert das nicht, oder will die Bank auf Grund grosser Nachfrageerwartung unbedingt versteigern, geht das so:
Du hast um überhaupt zugelassen zu werden, schon mal 10% des Verkehrswertes bei der Gerichtskasse einzuzahlen. Gewinnst du nicht, überweisen sie es Dir zurück.
3) Ist das geschehen und Du ersteigerst Das Land tatsächlich, hast du prompt zu zahlen. Indem Du das Geld bar auf den Tisch packst oder indem du einen bankbestätigten Scheck ausschreibst.
Du kannst da nicht mit ner Finanzierungszusage kommen. das Geld muss da sein.
4) Jetzt kannste dir denken, wer da ggf. noch sitzt: Rolexträger mit Goldkettchen und Corvette. Baulöwen mit grossen Pranken und buschigen Augenbrauen. Aalglatte Anwälte. Etc. Karsten
H
HilfeHilfe16.08.17 11:09Nordlys schrieb:
Du gehst als Hering in ein Haifischbecken.
Versteigerung: Also Zwangsversteigerung.
1) Ist das Grundstück echt so topp? dann wird es jetzt schon Profis geben, die die Bank, die die Versteigerung betreibt kontaktieren und dort versuchen werden, vor der Versteigerung zum Zuschlag zu kommen. dann wird der Termin abgesagt. ist üblich. Also: wenn es ernst ist, geh diesen Weg auch.
2) Passiert das nicht, oder will die Bank auf Grund grosser Nachfrageerwartung unbedingt versteigern, geht das so:
Du hast um überhaupt zugelassen zu werden, schon mal 10% des Verkehrswertes bei der Gerichtskasse einzuzahlen. Gewinnst du nicht, überweisen sie es Dir zurück.
3) Ist das geschehen und Du ersteigerst Das Land tatsächlich, hast du prompt zu zahlen. Indem Du das Geld bar auf den Tisch packst oder indem du einen bankbestätigten Scheck ausschreibst.
Du kannst da nicht mit ner Finanzierungszusage kommen. das Geld muss da sein.
4) Jetzt kannste dir denken, wer da ggf. noch sitzt: Rolexträger mit Goldkettchen und Corvette. Baulöwen mit grossen Pranken und buschigen Augenbrauen. Aalglatte Anwälte. Etc. Karstenschaaaaaaaaaaaaaaaappo
karsten du erheiterst mich immer wieder ! triffst aber den nagel zu 100 %
C
Caspar202016.08.17 11:12Nordlys schrieb:
3) Ist das geschehen und Du ersteigerst Das Land tatsächlich, hast du prompt zu zahlen. Indem Du das Geld bar auf den Tisch packst oder indem du einen bankbestätigten Scheck ausschreibst.
Du kannst da nicht mit ner Finanzierungszusage kommen. das Geld muss da sein.Nene. Die Differenz zwischen Sicherheitsleistung und und deinem
Gebot wird ca. 6 bis 8 Wochen später, nach Aufforderung durch das Gericht zur Zahlung fällig. Da musst du kein Scheck und nen Sack Geld auf den Tisch knallen. Allerdings wird die zeit verzinst.
Man sollte aber schon mal vorher mit der Bank gesprochen haben, damit es möglichst zügig geht, nach Zuschlag.
Im übrigen kannst die Sicherungsleistung über einen bankbestätigten Scheck , oder ein Bankbürgschaft erfolgen. Es muss da nicht Geld hin und her fließen. Kostet aber beides Gebühren durch die Bank.
Im übrigen würde ich schon mal üben. Sprich, 1-2 Versteigerungen mal mitmachen.
Hallo Nordlys,
bei dem Grundstück handelt es sich um eine Teilungsversteigerung keine Zwangsversteigerung.
Ich denke das es eher so ist, dass der eine Eigentümer Verkaufen mag und der andere nicht.
Daher denke ich nicht, dass da was mit vorher kaufen geht, wenn einer nicht verkaufen mag.
Mit der Zahlung ist es doch so, dass man ca. 4-6 Wochen später bezahlen muss nicht sofort oder?
Die 10% Sicherheit können wir ja hinterlegen beim Gericht.
Wenn bei der Versteigerung noch einer mit 2 Rolex Uhren am Arm und goldener Corvette mit drin hockt wäre mir das eigentlich egal wenn ich den Zuschlag bekomme
Grüße
Peter
bei dem Grundstück handelt es sich um eine Teilungsversteigerung keine Zwangsversteigerung.
Ich denke das es eher so ist, dass der eine Eigentümer Verkaufen mag und der andere nicht.
Daher denke ich nicht, dass da was mit vorher kaufen geht, wenn einer nicht verkaufen mag.
Mit der Zahlung ist es doch so, dass man ca. 4-6 Wochen später bezahlen muss nicht sofort oder?
Die 10% Sicherheit können wir ja hinterlegen beim Gericht.
Wenn bei der Versteigerung noch einer mit 2 Rolex Uhren am Arm und goldener Corvette mit drin hockt wäre mir das eigentlich egal wenn ich den Zuschlag bekomme
Grüße
Peter
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