ᐅ Zutritttrecht - Durchgangrecht
Erstellt am: 05.12.11 09:01
babs-1 05.12.11 09:01
Hallo und guten Tag zusammen
Was ist der Unterschied zwischen einem Zutrittsrecht und einem Durchgangsrecht im Garten?
Danke für die Antworten
Was ist der Unterschied zwischen einem Zutrittsrecht und einem Durchgangsrecht im Garten?
Danke für die Antworten
MODERATOR 07.12.11 10:24
Hallo Babs,
das Zutrittsrecht erlaubt dem Rechteinhaber, den Garten zu betreten, um sich dort aufzuhalten - zu verschiedenen Gelegenheiten. Ein Vermieter darf sein Zutrittsrecht beispielsweise nach vorheriger Anmeldung wahrnehmen, um den Garten zu begutachten, die Gartenseite des Hauses zu betrachten (Zustand, Mängel...) usw.
Das Durchgangsrecht dient alleine dazu, einem Nachbarn den Zugang zu seinem Grundstück zu erlauben (das beispielsweise nur über den Garten erreichbar wäre).
Rein von der Erscheinung her ist beides ähnlich: Ein Fremder im Garten. Das Durchgangsrecht erlaubt aber nicht den Aufenthalt; der Nachbar darf sich also nicht den Garten betrachten, sich mal kurz hinsetzen oder sowas ähnliches.
Das Durchgangsrecht muss im Grundbuch eingetragen sein, das Zutrittsrecht ergibt sich aus anderen rechtlichen Verhältnissen: Mietvertrag, Besuchsrecht eines geschiedenen Gatten, hoheitliche Belange (z.B. prüfen von gemeindeeigenen technischen Anlagen).
das Zutrittsrecht erlaubt dem Rechteinhaber, den Garten zu betreten, um sich dort aufzuhalten - zu verschiedenen Gelegenheiten. Ein Vermieter darf sein Zutrittsrecht beispielsweise nach vorheriger Anmeldung wahrnehmen, um den Garten zu begutachten, die Gartenseite des Hauses zu betrachten (Zustand, Mängel...) usw.
Das Durchgangsrecht dient alleine dazu, einem Nachbarn den Zugang zu seinem Grundstück zu erlauben (das beispielsweise nur über den Garten erreichbar wäre).
Rein von der Erscheinung her ist beides ähnlich: Ein Fremder im Garten. Das Durchgangsrecht erlaubt aber nicht den Aufenthalt; der Nachbar darf sich also nicht den Garten betrachten, sich mal kurz hinsetzen oder sowas ähnliches.
Das Durchgangsrecht muss im Grundbuch eingetragen sein, das Zutrittsrecht ergibt sich aus anderen rechtlichen Verhältnissen: Mietvertrag, Besuchsrecht eines geschiedenen Gatten, hoheitliche Belange (z.B. prüfen von gemeindeeigenen technischen Anlagen).
babs-1 07.12.11 11:10
Hallo Hertweck
herzlichen Dank für die Antwort.
bei einem Zutrittsrecht brauche ich also in einem mit Sonderrecht
versehenden Garten, keine 2 Gartentore damit der Nachbar von
einer Seite zur anderen Seite "Durchgehen" kann.
bei einem Durchgangsrecht muss der "Durchgang" gewährt
sein, also 2 Gartentore.
Herzliche Grüsse Babs
herzlichen Dank für die Antwort.
bei einem Zutrittsrecht brauche ich also in einem mit Sonderrecht
versehenden Garten, keine 2 Gartentore damit der Nachbar von
einer Seite zur anderen Seite "Durchgehen" kann.
bei einem Durchgangsrecht muss der "Durchgang" gewährt
sein, also 2 Gartentore.
Herzliche Grüsse Babs
MODERATOR 07.12.11 11:20
Hallo mochmal,
ja, das ist richtig erklärt - und schön einfach.
ja, das ist richtig erklärt - und schön einfach.
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