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ᐅ Zusätzliche Baukosten bei Hausbau mit Bauträger


Erstellt am: 12.03.22 00:02

Lupfer112.03.22 17:47
SoL schrieb:

Kurze Frage: Was steht denn zu den Erdarbeiten in der Bauleistungsbeschreibung? Das wird mit der teuerste vergessene Posten sein.

Ich zitiere aus der Bauleistungsbeschreibung:
"Erdarbeiten:
Der gewachsene Boden wird in einer Stärke von 20-30cm abgeschoben und auf dem Baugrundstück seitlich gelagert. Die Größe der Abraumfläche wird in der Regel mit ca. 5m über die zukünftigen Hauskanten hinaus durch die Bauleitung festgelegt.
Bei einer Ausführung mit Keller werden die Erdarbeiten wie folgt ausgeführt:
Aushub der Baugrube Homogenbereich I.A nach DIN18300 bis auf Unterkante Bodenplatte, inkl. seitlicher Lagerung auf dem Baugrundstück. Die Böschungswinkel und der Arbeitsraum werden nach Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft eingehalten.
Die Wiederverfüllung der Baugrube erfolgt nach Fertigstellung des Kellerbauwerks mit dem seitlich gelagerten Aushubmaterial bis auf die Höhe des bestehenden Geländes.
Voraussetzung ist die Eignung des Materials zur Wiederverfüllung und Verdichtung.
Das Abfahren von überschüssiges Aushubmaterial und das Entsorgen sowie die Anfuhr von zusätzlichem Auffüllmaterial ist im Preis enthalten.
Voraussetzung für die Kellererstellung ist ein Grundwasserstand von mindestens 0,5m unter Baugrubensohle.
Sind auf Grund der örtlichen Situation Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig, sind diese nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse zusätzlich zu vereinbaren.
Eine Beurteilung des Baugrundes erfolgt i.d.R. durch die Einholung eines Bodengutachtens. Diese Leistung ist im Angebotspreis nicht enthalten. Wenn ausreichende Informationen zum Baugrund vorliegen (z.b. Informationen aus Nachbarbebauungen), kann auf das Bodengutachten verzichtet werden. Die Erstellung eines Bodengutachtens ist baurechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Baugrubensohle wird augenscheinlich von unseren Baumeistern beurteilt.

Eventuell notwendige Bodenaustauschmaßnahmen unterhalb der oben genannten Tiefe sind im Angebot nicht enthalten. Das Ausheben der Streifenfundamente der Garage bzw. Nebengebäuden inkl. seitlicher Lagerung und das Wiederverfüllen unterhalb der Bodenplatte mit bauseits gelagertem Material ist im Angebot enthalten.
Die Gestaltung der Außenanlagen obliegt dem Bauherrn und ist nicht im Angebotspreis enthalten. (Siehe auch Punkt Außenanlagen)"
nagner9912.03.22 17:54
Lupfer1 schrieb:

Ich zitiere aus der Bauleistungsbeschreibung:
"Erdarbeiten:
Der gewachsene Boden wird in einer Stärke von 20-30cm abgeschoben und auf dem Baugrundstück seitlich gelagert. Die Größe der Abraumfläche wird in der Regel mit ca. 5m über die zukünftigen Hauskanten hinaus durch die Bauleitung festgelegt.
Bei einer Ausführung mit Keller werden die Erdarbeiten wie folgt ausgeführt:
Aushub der Baugrube Homogenbereich I.A nach DIN18300 bis auf Unterkante Bodenplatte, inkl. seitlicher Lagerung auf dem Baugrundstück. Die Böschungswinkel und der Arbeitsraum werden nach Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft eingehalten.
Die Wiederverfüllung der Baugrube erfolgt nach Fertigstellung des Kellerbauwerks mit dem seitlich gelagerten Aushubmaterial bis auf die Höhe des bestehenden Geländes.
Voraussetzung ist die Eignung des Materials zur Wiederverfüllung und Verdichtung.
Das Abfahren von überschüssiges Aushubmaterial und das Entsorgen sowie die Anfuhr von zusätzlichem Auffüllmaterial ist im Preis enthalten.
Voraussetzung für die Kellererstellung ist ein Grundwasserstand von mindestens 0,5m unter Baugrubensohle.
Sind auf Grund der örtlichen Situation Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig, sind diese nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse zusätzlich zu vereinbaren.
Eine Beurteilung des Baugrundes erfolgt i.d.R. durch die Einholung eines Bodengutachtens. Diese Leistung ist im Angebotspreis nicht enthalten. Wenn ausreichende Informationen zum Baugrund vorliegen (z.b. Informationen aus Nachbarbebauungen), kann auf das Bodengutachten verzichtet werden. Die Erstellung eines Bodengutachtens ist baurechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Baugrubensohle wird augenscheinlich von unseren Baumeistern beurteilt.

Eventuell notwendige Bodenaustauschmaßnahmen unterhalb der oben genannten Tiefe sind im Angebot nicht enthalten. Das Ausheben der Streifenfundamente der Garage bzw. Nebengebäuden inkl. seitlicher Lagerung und das Wiederverfüllen unterhalb der Bodenplatte mit bauseits gelagertem Material ist im Angebot enthalten.
Die Gestaltung der Außenanlagen obliegt dem Bauherrn und ist nicht im Angebotspreis enthalten. (Siehe auch Punkt Außenanlagen)"
Das klingt sehr gut. Hätte nicht gedacht, dass das für den Preis enthalten ist.
Hausbautraum2012.03.22 18:26
Klingt wirklich gut!
Bodenaustausch könnte theoretisch noch nötig sein, aber bei uns haben die beschriebenen Positionen gereicht.
Lupfer112.03.22 19:49
11ant schrieb:

475+56 wären 531k, die böse Frage lautet also: was passiert mit der Finanzierung, wenn es +15% (= 611k) werden ?

Ja die Frage stelle ich mir leider auch, bzw. versuche ich abzuschätzen, was noch dazu kommen könnte.

"Ich hoffe, der Kamin ist rein für die Gemütlichkeit, spielt für die Beheizung(sberechnung) keine relevante Rolle und würde auch der Nachrüstung vorbehalten werden können."

Ja der ist im Grunde "Deko". Jedenfalls war er das für den Energieberater und wird vom BU auch nicht ausgeführt. Er lässt darunter nur die Fußbodenheizung weg und macht für den Kaminkehrer im Keller und im Dachspitz die Reinigungtürchen am Kamin.

"Am besten zeigst Du mal in einem hier verlinkten neuen Thread (damit der ausgefüllte Fragebogen dann im Eröffnungsbeitrag stehen kann) den Entwurf (fast egal ob aus dem Bauantrag oder die Selfmade-Vorlage), weil unsere Vorstellungen von der Komplexität sonst sehr Kaffeesatzleserei sind; und tust noch die Bauleistungsbeschreibung dazu. Mit den bisherigen vagen Informationen kann man eigentlich nur viel Glück wünschen, aber wenig Hinweise mit Substanz geben."

Meinst du den Fragebogen? https://www.hausbau-forum.de/threads/baukosten-auflistung-im-pdf-format.14064/

Meine Skizzen und was letztlich daraus wurde siehe unten:

Grundriss eines Hauses: Wohnzimmer mit Essbereich, Küche, Schlafzimmer, Bad, Flur und Garten.

Grundriss einer Wohnung mit mehreren Zimmern, Türen, Möbeln und Quadratmeterangaben.

Grundriss eines Hauses mit mehreren farbigen Räumen und Flächenangaben in m².

Grundriss eines Einfamilienhauses: Küche, Wohnen/Essen, Diele, Bad, Garage, Terrasse/Garten.

Grundriss eines Hauses mit mehreren Zimmern: Eltern, Kinder, Gast sowie Diele und Bad.

Grundriss Kellergeschoss mit Diele, Technik, Waschen, Keller 1 und Keller 2.
SoL12.03.22 20:07
Der Grundriss wäre aufgrund der vielen Ecken nicht meiner, muss er aber auch nicht sein. 🙂 Überleg vielleicht, ob Du den Technikraum aus Keller 2 heraus begehbar machst. Dann sparst Du Dir den dunklen Miniflur. Sowas lässt sich auch recht einfach noch ändern.

Aber: Der eingefasste Schreibtisch im Büro ist voll meins, super Idee 😀
Hausbautraum2012.03.22 20:27
Mir gefällt's gut 🙂

In der Ankleide ist kein Fenster, aber gibt schlimmeres.

Mit kfw55, Kamin und Doppelgarage sind aber eigentlich größere Kostenpunkte drin.
Insgesamt auch 7 Lichtschächte, viele Zimmer, viele Türen und Schiebetür zur Küche, die hat bei uns allein schon 1500€ gekostet.
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