ᐅ Zuleitung Kücheninsel mit Induktion und 3 Steckdosen
Erstellt am: 10.02.16 16:22
Bieber081511.02.16 22:55
Bauexperte schrieb:
Der Fachmann schuldet immer, nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik zu liefern. Diese müssen nicht zwangsläufig mit der DIN übereinstimmenJa, und konkret? Elektroleitung im Heizestrich entspricht nicht der DIN 18015-3. Ist das Verlegen im Heizestrich erlaubt im Sinne der a.a.R.d.T.?Neige11.02.16 23:16
Nun ja, grundsätzlich ist das Verlegen von Leitungen bei Fußbodenheizung so wie ich gelesen habe schon möglich. Anscheinend wird unterschieden, ob elektrisch oder Warmwasser. Ich denke, mit ich würde oder man könnte kommt der TE auch nicht weiter. Daher wäre mein Vorschlag, das in die Hände eines Fachmannes zu geben, der das nachhaltig erledigt.
Gruß Sigi
Gruß Sigi
Bauexperte11.02.16 23:30
Bieber0815 schrieb:
Ja, und konkret? Elektroleitung im Heizestrich entspricht nicht der DIN 18015-3. Ist das Verlegen im Heizestrich erlaubt im Sinne der a.a.R.d.T.?Ich habe nie behauptet, ein Elektriker zu sein, sondern habe Deine Frage beantwortet Grüße, Bauexperte
Bieber081512.02.16 06:49
Bauexperte schrieb:
sondern habe Deine Frage beantwortetDann habe ich die Frage schlecht formuliert. Ich würde gerne für den speziellen Fall wissen, ob die DIN 18015-3, in der die Verlegezonen beschrieben sind, und ggf. auch die DIN 18560-2, die Regeln für den Estrich enthält, von einem Elektriker der für einen privaten Kunden im Einfamilienhaus tätig ist, einzuhalten sind. Allgemeine Aussagen zum Unterschied zwischen DIN und a.a.R.d.T. helfen da nicht weiter .
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