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ᐅ Zufahrt zum Carport wird durch Laterne behindert

Erstellt am: 03.09.24 15:56
M
Meister_Bob
Hallo zusammen,

folgende Situation: Vor 4 Jahren wurde das Haus neu gebaut. Die Stadt hat jedoch noch keinen Bürgersteig errichtet und holt dies gerade nach. Jedoch ist plötzlich vorgesehen vor mein Carport (wenn auch am Rand) eine Laterne zu setzten.

Kurze Erklärung zum Schaubild: Grün = Straße. Petrol=exemplarisch ein Mittelklassewagen. Gelb=der neu geplante Bürgersteig. Orange=neu geplante Laterne. Blau zufahrt zum Carport (habe ich mal weiter raus gezeichnet. alles im richtigen Verhältnis/Maßstab).

Gibt es eine Landesverordnung (NRW) die bei dem Winkel xyz und einspurig befahrbarer Fahrbahn das ganze regelt? Meiner Meinung nach ist die Laterne eine Fehlplanung und die erschwert oder behindert meine Zufahrt zum Carport.

Beste Grüße


Abstrakte Geometrie: grünes Rechteck, diagonaler blauer Balken, beiger Pfad und rote Linie.
Nida35a04.09.24 16:02
Das Argument wäre für mich nicht der PKW,
sondern geplantes Wohnmobil oder der Handwerker Bulli für Reparatur und Wartung ,
wenn der draußen steht blockiert er die Straße
J
Jesse Custer
04.09.24 16:25
Da wird er der Kollege vom Bauamt dagegen halten, dass man dann eben an der anderen Seite der Einfahrt keine Mauer hinstellt. Dann kommt man auch rein.

Nebenbei krieg ich die zeitlichen Zusammenhänge nicht ganz gebacken - sie haben also am Montag gesagt, dass sie versetzt wird. Da war der orange Oift also schon da. Oder ist der erst einen Tag später dann gesetzt worden?
M
Meister_Bob
04.09.24 19:33
@Nida35a Absolut richtig! Ich bin mich gerade bzw. Richtlinien für Bemessungsfahrzeuge am einlesen. Stichwort EAR 05 (wobei obsolet betr. nur ruhenden Verkehr) und RBSV 2020.
@Jesse Custer Die Mauer darf da sein, gehört zum Haus des Nachbarn. Ist nun mal nur eine Fahrbahn... Am Montag sah der MA der Stadt noch ein, das das nicht funktioniert und hat bei den Bauarbeitern nachgefragt, ob es um 30 cm zu versetzten sei. Am Dienstag nahm er sein "Angebot" zurück. Begründung: Kostet Geld und ich würde reinfahren können.
11ant04.09.24 20:08
Meister_Bob schrieb:

Ich bin mich gerade bzw. Richtlinien für Bemessungsfahrzeuge am einlesen. Stichwort EAR 05 (wobei obsolet betr. nur ruhenden Verkehr) und RBSV 2020.
Was es nicht alles gibt. Stammen die vom Erfinder des Passierscheins A38 ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
J
Jesse Custer
05.09.24 08:13
Meister_Bob schrieb:

@Jesse Custer Die Mauer darf da sein, gehört zum Haus des Nachbarn. Ist nun mal nur eine Fahrbahn... Am Montag sah der MA der Stadt noch ein, das das nicht funktioniert und hat bei den Bauarbeitern nachgefragt, ob es um 30 cm zu versetzten sei. Am Dienstag nahm er sein "Angebot" zurück. Begründung: Kostet Geld und ich würde reinfahren können.

Da hast Du mich falsch verstanden - ich meine damit das rechts rot in Deiner Zeichnung eingezeichnete Mäuerchen auf Deinem Grundstück.

Hat er gesagt, was es mehr kosten würde? Ich würde ihm anbieten, die Mehrkosten zu tragen und Ruhe ist...
M
Meister_Bob
13.09.24 19:02
Jesse Custer schrieb:

Da hast Du mich falsch verstanden - ich meine damit das rechts rot in Deiner Zeichnung eingezeichnete Mäuerchen auf Deinem Grundstück.

Hat er gesagt, was es mehr kosten würde? Ich würde ihm anbieten, die Mehrkosten zu tragen und Ruhe ist...
Ich habe einen Arbeiter heute vorort gefragt: Ca. einen Mannarbeitstag; was der Kostet wollte/konnte er nicht sagen. Die Stadt will mir jetzt jedoch auf der anderen Seite 50 cm der Mauer wegschneiden (rechts). Meiner Meinung nach nützt mir das gar nichts. Habe nächste Woche im Bauamt einen Termin.
mauerbauamt