ᐅ Zinsfreie Bereitstellungszeit im Kreditvertrag
Erstellt am: 05.05.22 19:09
ypg07.05.22 23:35
MarkoW. schrieb:
Nur der Vollständigkeit halber: Sobald du Teilbeträge aus dem Kreditbetrag abrufst, musst du für die Beträge schon Zinsen zahlen.???? Seit wann das???War bei uns während der Freistellungszeit nicht so. Erst, wenn er vollständig an uns ausbezahlt wurde. Wird auch hier im Forum immer wieder kommuniziert.
Fuchsbau3508.05.22 00:29
ypg schrieb:
???? Seit wann das???
War bei uns während der Freistellungszeit nicht so. Erst, wenn er vollständig an uns ausbezahlt wurde. Wird auch hier im Forum immer wieder kommuniziert.Nein. Wenn man nach Baufortschritt den Kredit abruft, zahlt man für die bereits ausgezahlten Beträge sofort Zinsen. Das sind bei günstigem Zinssatz nur Minibeträge. Das sind reine Zinsen, keine Tilgung. Die beginnt nach vollständiger Auszahlung des Kredits.
Das sollte man nicht mit dem Freistellungszins verwechseln. Der käme im Zweifelsfall noch Mal on top für das noch nicht angerufene Geld.
HilfeHilfe08.05.22 06:46
ypg schrieb:
???? Seit wann das???
War bei uns während der Freistellungszeit nicht so. Erst, wenn er vollständig an uns ausbezahlt wurde. Wird auch hier im Forum immer wieder kommuniziert.das ist vollkommen normal und usus. Nennt man auch Bauzeitzinsen.
Manche kleine Sparkassen bieten an die Zinsen zu "stunden". Die werden aber nicht wirklich gestundet sondern auf die Darlehensschuld einfach draufgeschlagen. Die muss man dann in laufe der Zeit abzahlen wenn der Kredit voll ausgezahlt ist.
Vom Prinzip her wie ein Dispo in Anspruch nehmen
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