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ᐅ Finanzierung: Umschuldung von KfW Kredit der Eigentumswohnung


Erstellt am: 20.01.14 08:30

carl21.01.14 18:13
Genau das meine ich: was für Kosten muss ich dabei beachten, lohnt sich auch 0,8 % Zinsersparnis in 8 Jahren? Wenn ich jetzt bei meiner ursprünglichen Bank 2,99% für wieder 10 Jahre fest bekomme, hab ich dann einen Vorteil?

Wo gibt es Adressen für solche Voranfragen? Kenne ich nicht. Ist das vertrauenswürdig?
Musketier21.01.14 18:37
carl schrieb:
Genau das meine ich: was für Kosten muss ich dabei beachten, lohnt sich auch 0,8 % Zinsersparnis in 8 Jahren? Wenn ich jetzt bei meiner ursprünglichen Bank 2,99% für wieder 10 Jahre fest bekomme, hab ich dann einen Vorteil?


Ich bin mir nicht sicher, könnte mir aber vorstellen, dass das wieder über einen Notar und übers Grundbuch gehen muß.
Wie viel da genau an Kosten zusammen kommt, kann ich nicht sagen.


Sollten wirklich nur 8 Jahre Tilgung geplant sein, würde ich das Ganze mit einer 5 Jährige Zinsfestschreibung mal durchrechnen lassen.
Die Kreditsumme und damit der Zinsaufwand für die restlichen 3 Jahre sollte überschaubar sein.
Momentan noch günstiger, aber risikobehafteter, wäre eine variable Verzinsung ohne Zinsfestschreibung.
nordanney21.01.14 20:52
Die Grundschuldabtretung (bei einer Ablösung durch eine Fremdbank) dürfte bei rd. EUR 200 liegen. Deine Hausbank braucht dies nicht, da die KFW ja keine eigenen Grundschulden eintragen lässt. Über welche Beträge sprechen wir überhaupt?
0,8% auf TEUR 50 sind EUR 400 x Laufzeitjahre (ersparte Zinsen aufgrund Tilgung unberücksichtigt).
HilfeHilfe22.01.14 07:39
Hallo

ich muss wieder mal blöd fragen ! Der Kredit läuft seit 2 Jahren. Kann der überhaupt aufgekündigt werden ohne Vertragsstrafe ? Udn warum wurde ein KFw Kredit für eine vermietete Wohnung vergeben ? Ist es ein Renovierungskredit ?

Die Zinsen sind ja enorm gefallen. So dachte ich, unseren seit zwei Jahren laufenden KfW Kredit für eine vermietete Eigentumswohnung umzuschulden. 3,8% erscheinen mir derzeit sehr viel.
Warum sagt die Bank, für ein derartiges Anliegen wären nicht weniger als 2,99% drin? Freunde haben gerade einen alten Restkredit mit 2% umgeschuldet.

Versteh ich nicht.

Gruß Carl
carl23.01.14 09:15
lso im Vertrag steht, die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens...ist innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist als einmaligevollständige Rückzahlung oder in Teilbeträgen jederzeit kostenfrei gestattet....
Vertragsstrafe??? Ich glaub, das hätte mein Bankberater gleich gesagt und mir nicht das Angebot mir 2,99% gemacht.

Die Wohnungen wurden übrigens neu gebaut mit diesem Standard 55/70 Energieeinsparverordnung. Daher KfW.

Also ich werde beim Gespräch mit der Bank genau auf anfallende Kosten achten. Ich denke, dass ich verlangen kann, alle Nebenkosten vorher zu erfahren.
400€ x 8 Jahre Laufzeit ist ja kein Pappenstiel, selbst nach Abzug offensichtlicher Kosten. Die Bank tut ja immer so, als ob bspw.2000€ "nichts" wären... Für mich schon!
Musketier23.01.14 11:57
carl schrieb:
lso im Vertrag steht, die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens...ist innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist als einmaligevollständige Rückzahlung oder in Teilbeträgen jederzeit kostenfrei gestattet....
Vertragsstrafe??? Ich glaub, das hätte mein Bankberater gleich gesagt und mir nicht das Angebot mir 2,99% gemacht.

Die Wohnungen wurden übrigens neu gebaut mit diesem Standard 55/70 Energieeinsparverordnung. Daher KfW.

Also ich werde beim Gespräch mit der Bank genau auf anfallende Kosten achten. Ich denke, dass ich verlangen kann, alle Nebenkosten vorher zu erfahren.
400€ x 8 Jahre Laufzeit ist ja kein Pappenstiel, selbst nach Abzug offensichtlicher Kosten. Die Bank tut ja immer so, als ob bspw.2000€ "nichts" wären... Für mich schon!

Durch die Annuität sind das nicht 400€ x 8 Jahre sondern (bei gleichmäßiger Tilgung) nur rund die Hälfte. Also ca. 1600€ Ersparnis.
Im Gegenzug müßte die Kosten für die Grundschuldumschreibung berücksichtigt werden, die (wenn man ganz genau rechnen würde) beim neuen Darlehen mitfinanziert und damit wieder verzinst werden müßten.
tilgungkreditzinsfestschreibungzinsenvertragsstraferückzahlung