ᐅ Zahlungsplan und unschönes Gefühl
Erstellt am: 10.12.20 20:49
Tolentino11.12.20 09:43
Ich hätte 70% bis Fenster drin.
Jetzt mach ich die Fenster selbst. Hab noch nicht neu ausgerechnet was das für den Bezahlanteil der übrigen Leistungen heißt. Da ich auch Treppe und Innentüren und wahrscheinlich auch Heizung und Sanitär selbst mache, kann es gut sein, dass ich nach dem Dach schon bei 80% bin.
Jetzt mach ich die Fenster selbst. Hab noch nicht neu ausgerechnet was das für den Bezahlanteil der übrigen Leistungen heißt. Da ich auch Treppe und Innentüren und wahrscheinlich auch Heizung und Sanitär selbst mache, kann es gut sein, dass ich nach dem Dach schon bei 80% bin.
Matthias_121211.12.20 10:31
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich werde nochmal versuchen, den Anteil bis zum geschlossenen Rohbau zu reduzieren, bin da allerdings wenig optimistisch.
Verstehe ich richtig, dass die Bürgschaft über 10% für die letzten drei Raten für gut für uns als Bauherren empfunden wird?
Würdet ihr den Zahlplan auch ohne Anpassungen unterschreiben?
Ich werde nochmal versuchen, den Anteil bis zum geschlossenen Rohbau zu reduzieren, bin da allerdings wenig optimistisch.
Verstehe ich richtig, dass die Bürgschaft über 10% für die letzten drei Raten für gut für uns als Bauherren empfunden wird?
Würdet ihr den Zahlplan auch ohne Anpassungen unterschreiben?
nordanney11.12.20 10:45
Matthias_1212 schrieb:
Würdet ihr den Zahlplan auch ohne Anpassungen unterschreiben?Gutes Gefühl beim GU und renommierte (lokale) Firma? Dann ja. Denn die Alternative ist, dass Ihr einen anderen Anbieter suchen müsst, der dann wahrscheinlich mit einem ähnlichen Zahlungsplan kommt.Tolentino11.12.20 11:04
Bürgschaft heißt, du zahlst die Raten normal und die Bank verbürgt sich bei dir dafür, dass der entsprechende Betrag nötigenfalls (bei entsprechenden Mängeln) dir wieder erstattet werden kann. Also ja, gut für dich. Natürlich auch gut für den GU, da er so nicht an Liquidität verliert, wenn du die Raten einbehältst. Meines Wissens ist diese Möglichkeit auch gesetzlich geregelt.
Es gibt auch das umgekehrte, dass man als Auftraggeber eine Bürgschaft der Finanzierenden Bank über die Auftragssumme an den Auftragnehmer geben muss. Das wäre nicht so gut, weil die Bank sich diese Bürgschaft normalerweise bezahlen lässt.
Das steht z.B. bei mir drin. Mein GÜ hat diese aber bislang nicht verlangt....
Es gibt auch das umgekehrte, dass man als Auftraggeber eine Bürgschaft der Finanzierenden Bank über die Auftragssumme an den Auftragnehmer geben muss. Das wäre nicht so gut, weil die Bank sich diese Bürgschaft normalerweise bezahlen lässt.
Das steht z.B. bei mir drin. Mein GÜ hat diese aber bislang nicht verlangt....
ypg11.12.20 11:26
Matthias_1212 schrieb:
Würdet ihr den Zahlplan auch ohne Anpassungen unterschreiben?Ich persönlich ja, weil ich mir schon vorher die Frage an mich gestellt habe, ob ich vertrauen in diese Firma habe, dass sie mir mein Häuschen hinstellen.11ant11.12.20 13:25
Matthias_1212 schrieb:
Würdet ihr den Zahlplan auch ohne Anpassungen unterschreiben?Ja, weil: ...Matthias_1212 schrieb:
Verstehe ich richtig, dass die Bürgschaft über 10% für die letzten drei Raten für gut für uns als Bauherren empfunden wird?... die Bürgschaft, die Ihr ab Schritt 11 schon erhaltet, für Euch denselben Zweck (und dies auch im selben Umfang) erfüllt, als wenn Schritt 13 statt hier der letzten zwei wie sonst empfohlen die letzten zehn Prozente wären. Es ist also für Euch lediglich ein anderer Weg zum selben Ziel und offenbar für den AN der günstigere Deal zwischen ihm und seiner Hausbank, was Euch nicht stört.Ähnliche Themen