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ᐅ Zahlungsplan - 5% Einbehalt nicht geregelt


Erstellt am: 28.02.2024 20:39

David23 28.02.2024 20:39
Guten Abend zusammen,

wir haben letztes Jahr im Mai einen Werkvertrag bei einer regionalen Baufirma für den Bau eines Einfamilienhaus unterschrieben, die ca. 30-40 Häuser pro Jahr baut. Nächsten Monat werden wir von der Gemeinde das Grundstück kaufen und dann, sobald wir die Kreditzusage für die Wohnbauförderung des Landes B-W bekommen und damit die aufschiebende Bedingung im Werkvertrag ausräumen, mit dem Bau beginnen. Aktuell sind wir dabei das Baugesuch zu fertigen.
Unsere Eigenleistung beinhaltet: Malerarbeiten, Bodenbeläge (exkl. Flur und Bäder), Zimmertüren.
Architektenleistungen, Vermesser und Erdarbeiten sind in den GU-Leistungen enthalten.
Der Zahlungsplan ist nicht gerade günstig für uns - ich weiß. Wir haben uns auch aufgrund einiger guter persönlicher Erfahrungsberichte entschieden mit der Firma zu bauen und nicht mit dem großen Fertighausunternehmen.
10% nach Fertigstellung des Baugesuchs
20% nach Beginn der Erdarbeiten
20% nach Fertigstellung der Bodenplatte
30% nach Aufrichten des Dachstuhls
15% nach Fertigstellung des Estrichs
5% nach vollständiger Fertigstellung.
(Auftragsvolumen: 490t€)

Nun zu meiner Frage:
Ein bisschen Bauchweh haben wir schon, dass wir bei einer etwaigen Insolvenz des Unternehmens auf einer 250t€ teuren Bodenplatte sitzen bleiben.
Ich habe heute unsere Architektin/Ansprechpartnerin/Juniorchefin darauf angesprochen, dass wir ja einen gesetzl. Anspruch auf einen Einbehalt/Bürgschaft von 5% haben und der Zahlungsplan ansonsten nicht rechtswirksam wäre. Sie meinte daraufhin, dass wir den Zahlungsplan so von beiden Seiten unterzeichnet haben und dieser daher gilt. Eine Bürgschaft wäre nur mit weiteren Kosten verbunden und sie benötigen das Geld auch um entsprechend Materialien etc. zu bestellen.

Welche Vorgehensweise würdet ihr uns empfehlen, bzw. ist die Rechtslage hier eindeutig? Wir möchten eigentlich nicht schon zu Beginn des Projekts auf Konfrontation gehen uns aber dennoch bestmöglich absichern.
Gibt es ebenfalls eine Regelung, dass die Schlusszahlung 10% sein müsste?

Danke bereits jetzt für jede fachkundige Hilfe!

PS: Beim Bundesanzeiger hat das Unternehmen für 2021 Passiva/Aktiva von knapp 6.000.000€.

Rübe1 28.02.2024 20:55
Die 5% sind Dein geringstes Problem. Du zahlst Unsummen vorab (80%) für nen Rohbau, also rund 400 Mille, da isses, Recht hin, Recht her, völlig Wurscht, ob Du die 5% für die rechtzeitige Herstellung bekommst/abziehst. So etwas kann man nicht unterschreiben und ich wunder mich immer wieder, daß die Banken bei sowas mitspielen…

xMisterDx 28.02.2024 20:58
Ihr habt unterschrieben, es besteht Vertragsfreiheit und sittenwidrige oder betrügerische Absichten sind nicht zu vermuten.
Ihr werdet also damit leben müssen, was ihr unterzeichnet habt und darauf vertrauen, das der Häuslebauer noch weitere Häuser bauen will und daher bei euch gute Arbeit liefert.

mayglow 28.02.2024 21:29
Soweit ich das verstehe, habt ihr durchaus ein Anrecht auf die 5% Einbehalt bei der ersten Abschlagzahlung. (Bzw der Unternehmer hat das Wahlrecht alternativ das über ne Bürgschaft zu regeln). Ob das üblich ist, dass die Sicherheit extra aufgeführt wird oder nicht, weiß ich nicht. Aber eigentlich ist das Bauunternehmen sogar angehalten euch darauf hinzuweisen, (google sagt sowas wie sonst sei der Zahlungsplan unwirksam und spuckt OLG Schleswig, Urt. v. 07.04.2021, 12 U 147/20 dazu aus).

Finde den Zahlungsplan auch nicht gerade für euch vorteilhaft. Wir hatten bei uns auch nen großen Batzen am Anfang, aber das ist auch mit Bauträger und d.h. das Grundstück stammt auch von dem und ist nicht extra.

WilderSueden 28.02.2024 21:43
Hör nicht auf den Mister...
Vertragsfreiheit ist nicht absolut, insbesondere redet hier auch der Verbraucherschutz mit. Und der sieht bei Verbraucherbauverträgen einen Sicherheitseinbehalt vor. Insolvenz passiert übrigens häufig nicht durch böswillige Absicht, sondern schlicht und einfach schlechtes Wirtschaften.
Und wenn der Bauunternehmer hier schon anfängt, mit Materialbestellungen zu argumentieren, dann lügt der dich entweder an oder ist kurz vor der Insolvenz. Handwerker und Material werden üblicherweise nicht per Vorkasse bezahlt

Ich kann nur empfehlen, ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt zu machen.

David23 28.02.2024 22:12
Vielen Dank jedem von euch bereits für eure Hilfe. Ich werde mich auch mal über den Verband Privater Bauherren erkundigen. Ist denn ein kleines Unternehmen mit den angegebenen Kapitalmitteln von 6mio € wirtschaftlich gesund? 2020 waren es 3mio, 2019 6,8mio...
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